Was ist die Unternehmensnachfolge? (Definition)

Die Unternehmensnachfolge tritt ein, wenn Unternehmen samt Geschäftskonzept, Marke, Mitarbeitern, Inventar und Kundenstamm den Inhaber wechselt. Ursachen können Krankheit, Tod oder Wechsel der Alt-Inhaber in den Ruhestand sein.

Was ist die Unternehmensnachfolge? (Definition)

Was bedeutet Unternehmensnachfolge?

Definition: Die Unternehmensnachfolge tritt ein, wenn Unternehmen samt Geschäftskonzept, Marke, Mitarbeitern, Inventar und Kundenstamm den Inhaber wechselt. Ursachen können Krankheit, Tod oder Wechsel der Alt-Inhaber in den Ruhestand sein. Die Übernahme geschieht durch Unternehmenskauf, sofern die Firma nicht vererbt wird. Die Maßnahmen, die der Alt-Unternehmer zu treffen hat, heißen Nachfolgeregelungen.

 

Zwei Gründe für die Unternehmensnachfolge

  1. Unternehmensnachfolge durch Krankheit oder Tod
  2. Unternehmensnachfolge aufgrund alternder Inhaber oder Ruhestand-Wunsch

Unternehmensnachfolge durch Krankheit oder Tod:

Stirbt ein Unternehmer oder erkrankt er schwer, steht das Unternehmen zum Verkauf und zur Fortführung unter neuer Leitung an. Besonders bei Familienunternehmen können dies Angehörige oder Erben, aber auch leitende Mitarbeiter oder Käufer sein.

Unternehmensnachfolge aufgrund alternder Inhaber:

Der demografische Wandel und die alternde Gesellschaft machen sich auch im Unternehmertum und vor allem in der mittelständischen Wirtschaft bemerkbar. Immer mehr Gründer, Inhaber oder Geschäftsführer suchen einen Nachfolger und finden keinen geeigneten Kandidaten. Laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2017 haben sich im selben Jahr über 21.000 Alt-Unternehmer in dieser Frage an ihre IHKs gewandt. Dies seien so viele wie noch nie, wird DIHK-Präsident Eric Schweitzer in der Studie zitiert. Immer seltener sind die natürlichen Erben wie Kinder oder Enkel an einer Fortführung des (groß)väterlichen Unternehmens interessiert. Und unter Existenzgründern wird die Alternative „Übernahme statt Neugründung“ viel zu selten in Erwägung gezogen.

Wie funktioniert die Unternehmens- bzw. Firmennachfolge?

Es gibt unterschiedliche Formen der Firmennachfolge, u.a.:

  • Vererbung an ein Familienmitglied
  • Kauf durch einen externen Käufer
  • Übernahme und Kauf durch bisherigen Mitarbeiter
  • Neuvergabe einer Lizenz in Franchise- und Lizenzsystemen (siehe hierzu Firmennachfolge im Franchising)

In den ersten drei Fällen – Verkauf sowie Vererbung – kann mit dem Alt-Unternehmer statt eines einmaligen Kaufpreises auch die Firmennachfolge gegen Leibrente vereinbart werden. Im Regelfall wird dabei die Rentenzahlung bis ans Lebensende festgeschrieben. Da sich der Sterbe-Zeitpunkt niemals vorausberechnen lässt, zieht die Vertragspartner oft statistische Sterbetafeln zur Berechnung von monatlichen Durchschnitts-Zahlungen heran. Oft schließen die Vertragspartner zudem eine Mindestlaufzeit der Rente ab. Stirbt der Alt-Unternehmer vorzeitig, wird die Leibrente dann bis zum Mindestlaufzeitende an die natürlichen Erben weitergezahlt. 

Geschäftsbetrieb zur Übernahme gesucht?

Welche Betriebe stehen zur Übernahme an? Auskünfte zur Betriebsübernahme erteilen unter anderem Branchenverbände sowie Handels- und Handwerkskammern. Darüber hinaus können sich potenzielle Unternehmenskäufer bei Nachfolgebörsen informieren.

Unternehmensnachfolge: Vorteile und Nachteile

Die Unternehmensnachfolge birgt Chancen und Risiken gegenüber einer Existenzgründung.

Vorteile für den Nachfolger: ein etabliertes Unternehmen, gegebenenfalls eine bekannte Marke – und Umsatz vom ersten Tag an. 

Der Nachfolger übernimmt einen bestehenden Kundenstamm und idealerweise gut gefüllte Auftragsbücher. Zudem verfügt er über bestens qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter sowie bewährte Lieferanten-Beziehungen. Sollte außerdem der Kaufpreis die Investitionssumme unterschreiten, die ein Existenzgründer oder Start-up-Unternehmen für ein vergleichbar aufgestelltes Geschäft aufbringen müsste, rechnet sich der Unternehmenskauf auch in Puncto Startinvestitionen.

Nachteile für den Nachfolger: Schwierige Kaufpreis-Ermittlung und unter Umständen verkrustete Strukturen. 

Es ist schwierig, einen realistischen Kaufpreis für ein bestehendes Unternehmen zu ermitteln. Schon allein deshalb, weil niemand wissen kann, wie sich das Unternehmen in Zukunft entwickeln wird. Häufig scheuen Existenzgründer zudem die als überhöht empfundenen Kaufpreise, die Alt-Gründer für ihr „Lebenswerk“ verlangen. Wie ist zu verfahren?

Eine bewährte Methode, zu einer Einigung zwischen Alteigentümer und Nachfolger zu finden, ist die Due Diligence-Unternehmensanalyse. In sie fließen Kriterien wie Marktanteil, Marktstellung, Wettbewerbsanalyse sowie weitere wirtschaftliche wie steuerliche Fragen ein. Für Due Diligence ist die Mithilfe von Experten wie Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Anwälten oder Steuerberatern nötig.

Weiterer Nachteil für den Nachfolger: Er übernimmt bestehende Strukturen und verfügt über entsprechend begrenzte unternehmerische Freiheit. Der Spielraum für Selbstverwirklichung, wie sie viele Gründer anstreben, bleibt gering. Eine Übernahme kann „frischen Wind“ in ein Geschäft bringen, neue Geschäftsideen einfließen lassen und gegebenenfalls sogar neue Kundenkreise zu erschließen helfen. Aber nicht immer ist „alles anders machen“ gewünscht. Oft, weil der Gründer seine Unternehmensvision aufrechterhalten sehen möchte. Oft auch, weil routinierte Teams dem Unternehmensnachfolger mit Bemerkungen begegnen wie „das haben wir schon immer so und nicht anders gemacht“.

Kommt Streit auf, können Unternehmensberater als Moderatoren zwischen dem Alt- und Neu-Eigentümer sowie gegebenenfalls der Belegschaft vermitteln.  

Unternehmensnachfolge: Was ist zu beachten?

  1. Als Alt-Unternehmer: Nachfolgeregelung treffen,
  2. Notfall-Ordner führen und bereithalten
  3. Als Unternehmensnachfolger: klares Konzept vorlegen,
  4. auch die Mitarbeiter überzeugen

Punkt eins: Nachfolgeregelung ausarbeiten. Alt-Unternehmer sind oft schlecht auf die Nachfolge vorbereitet. Laut DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge trifft dies auf gut die Hälfte aller Senior-Unternehmer in Deutschland zu. Sie haben nicht rechtzeitig die Maßnahmen zur Nachfolgeregelung und Übernahme ihres Unternehmens durch einen Nachfolger getroffen. Steht der Verkauf an, finden sie entweder keine geeigneten Kandidaten, können vom Unternehmen als Lebensaufgabe „nicht loslassen“ oder scheuen finanzielle Probleme, etwa mit der Erbschaftssteuer. 

Wer gibt Tipps und hilft weiter? Ein erster Ansprechpartner sollte die örtliche Handels- oder Handwerkskammer sein. Auf Nachfolge spezialisierte Unternehmensberater helfen bei der Ausarbeitung der Nachfolgeregelung.  

Punkt zwei: Notfallordner führen. Scheidet der bisherige Chef plötzlich aus, muss der Betrieb trotzdem möglichst reibungslos weiterlaufen. In einem Notfallordner sollten befugte Personen (z.B. Prokuristen oder Mit-Geschäftsführer) notariell beglaubigte Vollmachten für alle Firmenkonten und Bankgeschäfte vorfinden. Ferner sind alle laufenden Aufträge und Bestellungen zu dokumentieren, plus alle Verbindlichkeiten und die wichtigsten Passwörter.

Punkt drei: Konzept für die Zukunft. Um den Fortbestand oder das Wachstum des Unternehmens sowie die Arbeitsplätze zu sichern, muss der Nachfolger einen Businessplan mit Unternehmenszielen, Maßnahmen- und Finanzplanung ausarbeiten. Dieser ist bei der Übernahme ebenso notwendig wie bei einer Neugründung. Denn nur aufgrund eines überzeugenden Businessplans geben die Banken grünes Licht für die Kredite und die Förderinstitute für die unterstützenden staatlichen Fördermittel zum Unternehmenskauf.

Last but not least: Mitarbeiter ins Boot holen. Ein Führungswechsel kann frischen Wind bringen, aber die Mitarbeiter müssen vom neuen Kurs überzeugt werden. Sie wissen aus Erfahrung, wie ihr Geschäft läuft, und könnten auf Neuerungen skeptisch reagieren. 

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "IHK24 - Unternehmensnachfolge"


Nachfolge im Franchising: Übergabe bestehender Betriebe

Franchisesysteme unterscheiden sich von Einzelunternehmen auch in Sachen Nachfolge – und dies gleich in mehreren Punkten.

Zwischen Franchise-Unternehmern bestehen meist klar ausgearbeitete Richtlinien zur Nachfolgeregelung im Franchise-Vertrag. Was bei Ausfällen durch Krankheit oder Tod des Franchise-Partners geschieht, setzen die Klauseln der Vertragsbeendigung und außerordentlichen Kündigung fest.

Franchisenehmer haben gegenüber Einzelunternehmern den Vorteil einer höheren „Ausfallsicherheit“ durch das Netzwerk. Erkrankt oder stirbt ein Franchisenehmer plötzlich oder findet der Betrieb beim gewünschten Ausscheide-Termin noch keinen Nachfolger, kann vorerst ein sogenannter Springer aus dem System den Betrieb weiterführen. Häufig schreiben Franchisesysteme auch eine Regelung für betriebsinterne Stellvertreter vor. Die Notfall-Ordner dienen dabei dem reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäftes durch einen Ersatzmann oder Nachfolger.

Bei Franchisenehmern kann die Unternehmensnachfolge auch durch Lizenz-Neuvergabe (Lizenzverkauf) erfolgen. Ist der Franchisegeber beispielsweise mit den Kennzahlen eines Franchisenehmers unzufrieden, wird er den Franchise-Vertrag mit ihm nicht verlängern und die Lizenz an einen aussichtsreicheren Kandidaten vergeben. Viele Franchise-Systeme betreiben Benchmarking und vergleichen Betriebe, um die erfolgreichsten und die erfolglosesten Standorte und Betreiber zu ermitteln (siehe hierzu auch außerordentliche Kündigung).

Auch muss der Franchisegeber bei Tod oder Krankheit des Franchisenehmers nicht dessen Erben oder gewünschte Nachfolger akzeptieren. Das Erbe des Franchisenehmers wird stets im Sinne des Franchisegebers und Schutzrechte-Inhabers geregelt. Dabei haben Tochter, Sohn oder Schwiegerkinder des Partners nicht automatisch die besten Karten: Der Franchisegeber kann die Franchiselizenz für den Betrieb auch an einen anderen Unternehmer vergeben und den ausscheidenden Partner entsprechend abfinden (siehe auch: Auswahl des Franchisenehmers).

Für das Ende der Vertragslaufzeit behalten sich Franchisegeber auch häufig auch Vorkaufsrechte vor. Wer seinen Betrieb als Franchisenehmer also an ein Familienmitglied oder einen Nachfolger seiner Wahl abgeben möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Franchisegeber abstimmen. Vor der Vertragsunterschrift gilt: einen Franchise-Anwalt Konsultieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Adressen von rechtlich spezialisierten Franchise-Experten bietet das FranchisePORTAL.

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