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Was bedeutet außerordentliche Kündigung? (Definition)

Wann kommt es zur außerordentliche Kündigung im Franchise?

Begriffserläuterung: Die außerordentliche oder fristlose Kündigung des Franchisevertrages ist die Ultima Ratio bei Vertragsverletzungen oder Nichterfüllungen seitens eines Franchisenehmers oder des Franchisegebers. Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten die Kündigungsgründe für reguläre, fristgerechte wie außerordentliche  Vertragsbeendigungen im Franchisevertrag genauestens festgelegt sein, mindestens aber im Administrationshandbuch. 

Häufige Gründe für außerordentliche Kündigungen des Franchisevertrages sind:

Auch eine dauerhafte Erkrankung oder der Tod des Franchisenehmers kann zur Kündigung vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit führen. Der Franchisegeber ist berechtigt, die Unternehmensnachfolge in seinem Sinn zu regeln und die Erben ggf. abzulehnen. Ergo sollte der Franchisevertrag Regelungen enthalten, die den Erben wie dem Franchisegeber klare Handlungsrichtlinien vorgeben und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden helfen.

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