Was ist eine Krankenversicherung? (Definition)

Welche Krankenversicherung passt am besten zu den Bedürfnissen von Selbstständigen? Dieser Artikel erklärt die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, beleuchtet Vor- und Nachteile beider Optionen und gibt Tipps zur finanziellen Planung und Steueroptimierung.

Was ist eine Krankenversicherung? (Definition)

Welche Krankenversicherung kommt in Betracht?

Begriffserklärung: Selbstständige können in Deutschland frei wählen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Anders als Arbeitnehmer brauchen selbstständige Firmengründer für den Wechsel von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung keinen Mindestverdienst. Das heißt, ihr Einkommen muss nicht oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. 

Entscheiden sich Gründer für die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse oder Ersatzkasse), lautet das Stichwort „freiwillige gesetzliche Krankenversicherung“. 

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung muss die gesetzliche Krankenversicherung jeden Gründer, der sich für sie entscheidet, aufnehmen bzw. behalten.

Krankenversicherungspflicht für Gründer

Eine generelle Krankenversicherungspflicht besteht in Deutschland sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer. Bei einer Existenzgründung lautet die Frage also nicht, OB krankenversichern, sondern WIE. Gründer sollten sich vorab über das Für und Wider der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) und privaten Krankenversicherung (kurz PKV) eingehend informieren und Tarife vergleichen. Das zu erwartende Einkommen sollte dabei als Orientierung dienen (siehe Finanzplanung).

Für Gründer ist jede Krankenversicherung teurer, denn:

Wer sich selbstständig macht, zahlt den kompletten Betrag – inklusive des sogenannten „Arbeitgeberanteils“. Dies ist bei der Kosten- und Liquiditätsplanung von Anfang an zu berücksichtigen.

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung: Vor- und Nachteile

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer vom Angestelltendasein in die Selbstständigkeit wechselt – z.B. als Franchisenehmer oder Kleingewerbetreibender – kann bei seiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Er versichert sich nicht mehr gezwungenermaßen, sondern freiwillig gesetzlich. Die Beiträge gleichen dem bisherigen Modell: Sie sind vom Verdienst abhängig, das heißt, ab jetzt nicht mehr vom Lohn, sondern vom versteuerten Einkommen des Einzelunternehmers. Der Vorteil liegt darin, dass bei geringen Verdiensten etwa in der Start-up-Phase auch der monatliche Krankenkassenbeitrag gering bleibt.

Mit der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung geht neben der Pflegeversicherung auch die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einher. Der Versicherte zahlt wie als Angestellter in die staatliche Sozialkasse ein.

Die Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Steigt der Verdienst, ziehen auch die Beiträge entsprechend an. Verdient der Unternehmer viel, können die Beiträge hohe Summen erreichen. Neben den Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit werden auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge in die Beitragsberechnung mit eingerechnet. Die Leistungen hingegen behalten „Krankenkassen-Niveau“ – samt Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln, Zahnersatz, Brillen u.ä. Die „Zweiklassenmedizin“ benachteiligt den gesetzlich Versicherten – u.a. auch durch lange Wartezeiten für Arzttermine, Mehrbettzimmer im Krankenhaus oder Assistenz- statt Chefarzt-Behandlung. Wer sich weitergehend absichern möchte, muss weitere Verträge abschließen, z.B. eine Zahnzusatzversicherung.

Vorteile private Krankenversicherung

Mehr Leistungen, bevorzugte Behandlungen

Das Leistungspaket der „Privaten“ ist meist wesentlich umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Es werden wesentlich mehr Behandlungsmethoden und höhere Behandlungskosten  übernommen – z.B. auch für alternative Medizin. Niedergelassene Ärzte vergeben Termine oft bevorzugt und ohne Wartezeiten an Privatpatienten. Sie nehmen sich häufig mehr Zeit für ihre Behandlungen, da sie an Privatpatienten ein Vielfaches verdienen als an Kassenpatienten. Arztpraxen in teuren Großstädten sind nicht selten finanziell auf einen gewissen Bestand an Privatpatienten angewiesen. Viele Ärzte und Therapeuten bieten ihre Leistungen ausschließlich für Privatpatienten an.

Beiträge und Prämien für Existenzgründer

In der Privaten Krankenversicherung staffeln sich die Beiträge nach dem Alter und nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Gerade für junge Firmengründer sind die Sätze daher oft sehr niedrig und weitaus günstiger als die Kassenbeiträge eines gut Verdienenden. Das Preis-Leistungsverhältnis spricht hier eindeutig für die Privaten. Junge Gründer ohne Vorerkrankungen können sich schon für weniger als 100 Euro Beitrag im Monat versichern lassen. Sie halten damit ihre Fixkosten niedrig, genießen aber einen geringeren Leistungsumfang (z.B. mit 2- statt 1-Bett-Krankenzimmern, 10 % Zuzahlung bei ambulanten Behandlungen oder nur 70 % Kostenübernahme bei Zahnersatz). Ist das Geschäft erfolgreich angelaufen, können sie in einen Tarif mit erweitertem Leistungsumfang wechseln.

Private Krankenversicherungen zahlen zumeist Prämien, wenn ihre Leistungen ein Jahr lang nicht in Anspruch genommen wurden. Da kann es sich lohnen, eine Arztrechnung über 50 oder 100 Euro selbst zu übernehmen und nicht einzureichen, wenn dafür am Jahresende etwa 300 oder 400 Euro Prämien-Gutschrift anstehen.

Die Nachteile der privaten Krankenversicherung:

Im Alter steigen die Beiträge

Von Lebensjahr zu Lebensjahr steigen die Beiträge. Im hohen Alter oft enorm. Als Faustregel kann gelten, dass ein Anfang-50-Jähriger etwa die doppelten Beiträge zahlt wie ein Enddreißiger, Tendenz altersmäßig stark steigend. Seit einer Gesundheitsreform in den 2000er-Jahren können die privat Versicherten in sogenannte Basistarife ihres Versicherers wechseln. Bei diesen Tarifen entsprechen Beitrag und Leistungen denen der GKV. Für einen Wechsel in diesen günstigen Basistarif – z.B. bei sinkendem Einkommen oder als Rentner – ist jedoch explizite Bedürftigkeit nachzuweisen.

Teure private Krankenversicherung für Gründer mit Familie

Müssen mehrere Familienmitglieder mitversichert werden, können die monatlichen Beiträge astronomische Höhen erreichen. Inzwischen bieten viele private Versicherer zwar günstige Familien-Tarife. In der Gesetzlichen können Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner hingegen kostenlos mitversichert werden.

Arztrechnungen müssen eingereicht werden

Ein weiterer Nachteil der PKV liegt in der Vorkasse bzw. Vorleistung. Der Arzt, das Krankenhaus oder ein ärztliches Abrechnungsunternehmen rechnen mit dem Patienten selbst ab, nicht mit der Versicherung. Das heißt: Der Versicherte muss seine Rechnung selbst zahlen und reicht sie zur Erstattung bei seiner PKV ein. In der Regel räumen die Ärzte und Kliniken ihren Privatpatienten einige Wochen Zahlungsfrist ein, damit sich diese ihr Geld zuerst von der „Privaten“ erstatten lassen können. Allerdings bedeutet die Zahlungsabwicklung einen zusätzlichen Aufwand, der den Kassenpatienten erspart bleibt. Und sollte sich die Versicherung weigern, die eine oder andere Leistung zu übernehmen, kann der Versicherte auf seinen Kosten „sitzen bleiben“.

Privat krankenversichern heißt: zusätzlich privat rentenversichern

Im Tarif für die private Krankenversicherung sollte auch ein Beitrag für die Pflegeversicherung enthalten sein. In die gesetzliche Rente sowie die Arbeitslosenversicherung zahlt der Versicherte jedoch nicht mehr ein. Daher ist es dringend geboten, eine private Altersabsicherung abzuschließen. Hierfür wurde zwar die sogenannte „Rürup-Rente“ geschaffen, die auch als „Riester-Rente“ für Selbstständige bezeichnet wird. Sie bietet staatliche Garantie-Zulagen zu den Anlagerenditen. Jedoch blieben die Renditen in den Zeiten seit ihrer Einführung oftmals weit unter den Erwartungen. Private Kapitalanlagen sind daher zusätzlich notwendig.

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche?

Gründer mit starken oder chronischen Vorerkrankungen werden von den privaten Krankenversicherern meist gar nicht aufgenommen. Auch ältere Selbstständige ab etwa 50 Jahre haben oft kaum eine Chance auf Wechsel zur Privaten. Ihnen bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung nicht nur als einzige Alternative. Die Gesetzliche muss sie sogar versichern, falls die Private sie nicht aufnimmt.

Eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn der Versicherte bis zu seinem 55. Lebensjahr für mindestens ein Jahr wieder ein Angestelltenverhältnis annimmt.

Ausnahmefall für Freiberufler: die Künstlersozialkasse

Eine Ausnahme besteht für Freiberufler in sogenannten künstlerischen Berufen wie Journalist, Publizist, bildender oder darstellender Künstler, Musiker, Grafik-Designer, Fotograf oder Werbetexter. Die Selbstständigen in diesen Berufen können jederzeit in die Künstlersozialkasse wechseln. Die Künstlersozialkasse (kurz KSK) ist eine staatliche Einrichtung, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht – sowohl bei den Leistungen als auch bei den Beitragshöhen. Außerdem ist das KSK-Mitglied staatlich pflege- und rentenversichert. Bedingung: In einem komplizierten „Bewerbungsverfahren“ muss der Antragsteller nachweisen, dass seine Tätigkeiten fast ausschließlich den engen Bewertungskriterien der KSK entsprechen – nach dem Motto: fast rein künstlerische statt gewerbliche Arbeit.

Krankenversicherung wechseln: die Klassifikation als Selbstständiger

Die freie Wahl der Krankenversicherung hat nur, wer als Selbstständiger eingestuft wird. Denn für ihn entfällt die vollumfängliche staatliche Sozialversicherungspflicht. Bei nebenberuflich Selbstständigen kann dies unter Umständen nicht zutreffen.

Selbstständig oder nicht? Ermittelt wird dies im sogenannten Statusfeststellungsverfahren bei den gesetzlichen Versicherungsträgern. Als selbstständig gilt nicht nur, wer weitgehender bis reiner Vollerwerbs-Unternehmer ist: Zu den Selbstständigen zählt damit aber auch, wer z.B. von Montag bis Donnerstag sein eigenes Geschäft führt und freitags einer Teilzeitarbeit etwa als Minijob nachgeht.

Nach der Kündigung meldet des bisherige Arbeitgeber den ehemaligen Angestellten bei der GKV ab. Er ist damit offiziell versicherungsfrei und hat drei Monate Zeit, sich für PKV oder GKV zu entscheiden. In dieser Zeit besteht jedoch keine Versicherungslücke, da die Versicherungspflicht der Gesetzlichen auch rückwirkend bis zu drei Monate fortbesteht.

Wer als Angestellter privat versichert war, kann als Existenzgründer nur unter einer Bedingung in die freiwillige gesetzliche Versicherung wechseln: Sein letztes Gehalt vor der Gründung muss unter Versicherungspflichtgrenze gefallen sein. Oder er muss sich für einige Zeit arbeitslos melden.

Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Ob privat oder gesetzlich: Die Krankenkassenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. In der jährlichen Steuererklärung sind die Aufwendungen in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Sie mindern den zu versteuernden Gewinn.

Krankenversicherung: Tipp für Gründer

Vor der Existenzgründung sollte der Gründer einen unverbindlichen Krankenversicherungs-Vergleich starten. Passend zu den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen. Passend zur Familienplanung. Ferner sollte der Gründer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.




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