Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 02.03.2020
Was ist eine Holding-Gesellschaft?
Definition: Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck die Beteiligung an anderen Unternehmen ist. Als Mutter- oder Dachgesellschaft beteiligt sie sich finanziell, operativ oder strategisch an ihren Tochtergesellschaften. Neben der Verwaltung ihrer Anteile, kann eine Holding verschiedene Leistungen gegenüber ihren Töchtern erbringen und eigenständigen Geschäften nachgehen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu deren Geschäftstätigkeit stehen.
Der Begriff Holding ist die Kurzform für Holding-Gesellschaft. Das Wort Holding stammt aus dem Englischen. Die Übersetzung („holding“ heißt „haltend/innehabend“) beschreibt die Funktion einer Holding-Gesellschaft: Sie hält und verwaltet die Anteile ihrer Beteiligungen oder Tochtergesellschaften. Im Regelfall produziert sie keine Waren und bietet keine unmittelbaren Dienstleistungen an. Die Tochtergesellschaften der Holding treten rechtlich nach außen hin meist selbstständig auf. Jedoch besteht in den meisten Fällen mindestens eine finanzielle Abhängigkeit von der Holding.
Im Deutschen werden Holdings gelegentlich auch als „Dachgesellschaft“ bezeichnet. Dennoch hat sich der Anglizismus Holding weitgehend durchgesetzt.
Was unterscheidet eine Holding vom Konzern?
Der Terminus Holding ist in Deutschland nicht gesetzlich definiert – weder wirtschaftsrechtlich noch steuerrechtlich. Anders der Konzern: Das Aktiengesetz legt fest, dass ein Konzern aus mindestens zwei rechtlich selbstständigen Firmen unter einheitlicher Führung bestehen muss.
Eine Holding ist außerdem keine Rechtsform wie GmbH oder UG. Sie stellt lediglich eine Möglichkeit dar, mehrere Unternehmen zu einem gemeinsamen Geschäftszweck zu führen.
Holdings weisen oft hierarchische Strukturen mit zwei Ebenen auf: Die Holding fungiert als Muttergesellschaft über selbstständigen Tochtergesellschaften.
- Siehe auch das folgende Video "GmbH in Holding Einbringen: Wie mache ich das? Diese ZWEI Methoden gibt es!"
Welche Holding-Typen gibt es?
Holdings treten in Deutschland vorwiegend als Kapitalbeteiligungs-Gesellschaften in Erscheinung. Unterschieden werden jedoch grundsätzlich vier verschiedene Typen von Holding-Gesellschaften:
- Eine Finanzholding (oder Vermögensholding) ist eine strategische Holding. Sie verwaltet die Anteile, überlässt die organisatorische Führung aber weitgehend den einzelnen Unternehmen. Den Endkunden gegenüber tritt sie nicht oder kaum in Erscheinung
- Eine Operative Holding (oder klassische Konzernzentrale) ist meistens selbst am Markt präsent und aktiv (z.B. auch als Marke) und ergänzt ihr Eigengeschäft durch die Tochtergesellschaften
- Eine Management-Holding (oder Strategie-Holding) ist selbst nicht am Markt aktiv, sondern koordiniert die Strategien der Tochtergesellschaften
- Eine Organisatorische Holding (oder strukturelle Holding) strukturiert und organisiert ihre Tochtergesellschaften als Unternehmensbereiche
Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Holding verbunden?
Für die Inhaber mehrerer Kapitalgesellschaften kann sich die Gründung einer Holding als sehr vorteilhaft erweisen. Zu nennen sind:
- Die Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften an die Holding erfolgen gänzlich oder weitgehend steuerfrei.
- Die Holding versteuert das Jahresergebnis nach Verrechnung der Gewinne und Verluste ihrer Tochtergesellschaften.
- Die Gewinne können zum Ende eines Geschäftsjahres zwecks Vermögensaufbau in der Holding bleiben (Thesaurierung).
- Das Risiko wird getrennt, indem sich die Schieflage einer Tochtergesellschaft nicht auf andere Holding-Töchter auswirkt.
- Die Außenwirkung einer Holding kann sich positiv auf das Image der Tochtergesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.
- Die Holding mindert steuerliche Risiken (z.B. verdeckte Gewinnausschüttung zum Verlustausgleich bei Tochterunternehmen).
Aber auch die spezifischen Nachteile einer Holding sollten nicht gänzlich außer acht bleiben. Zu nennen sind:
- Rechtliche Selbstständigkeit der Töchter erhöht administrativen Aufwand
- Verluste aus Vorjahren sind für Holding nicht zur Steuerminderung nutzbar
- Betriebsstättenfiktion gilt nur bei mindestens 5-jähriger Ergebnisabführung
- Rechtliche Unsicherheiten und Bilanzierungsfehler gefährden Organschaft
- Risiken der Holding können auch Tochtergesellschaften existentiell bedrohen
- Spätere Verschmelzung oder Aufspaltung liegt im Ermessen des Finanzamt
- Siehe auch das folgende Video "Holding - 2 besten Vorteile - meine Erfahrungen mit meiner Holding"
Gibt es Holding-Gesellschaften im Franchising?
Franchising gibt es Holding-Gesellschaften, die nicht in jedem Fall am Markt präsent sind, aber beispielsweise als Franchise-Geber für mehrere Systeme auftreten. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Großunternehmen aus der Systemgastronomie, die mehrere Tochtergesellschaften mit eigenen Franchise-Systemen unterhalten. Sie besetzen dadurch Marktnischen wie Steakhouse, Pizzeria, Burger-Restaurant, Salat- oder Cocktailbar. Die konzerngleiche Struktur und Größe ermöglicht es diesen Franchise-Holdings, ihren Partnern größere Systemvorteile wie z.B. umfangreichere Finanzierungshilfen, Beteiligungen oder Einkaufsvorteile zu sichern.
Unser Komparator vereinfacht den gezielten Vergleich von Franchise- und Lizenzsystemen, die sich bereits mit einem großen Partnernetzwerk erfolgreich im Markt etabliert haben: