Was bedeutet Geschäftsführer? (Definition)

Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer, welche Verantwortung trägt er, und wie unterscheidet er sich von einem CEO? Der Artikel erklärt die rechtlichen Pflichten, Haftungsfragen und Besonderheiten im Franchising – und warum ein Gründer nicht immer automatisch Geschäftsführer sein muss.

Was bedeutet Geschäftsführer? (Definition)

Was ist ein Geschäftsführer? 

Begriffserläuterung: Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen. Er trägt die Verantwortung fürs unternehmerische Handeln. Das heißt, er vertritt das Unternehmen nach innen, nach außen und vor dem Gesetz. Er darf den Mitarbeitern Weisungen geben. Jede GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland benötigt einen Geschäftsführer.

Eine Begriffsabgrenzung: Obgleich ein Geschäftsführer in Deutschland für die Kapitalgesellschaften GmbH und UG vorgeschrieben ist, stellt der Begriff keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung dar. Er beschreibt lediglich eine Hierarchieebene. Auch der heute oft anstelle von Geschäftsführer verwendete Begriff CEO (Chief Executive Officer) ist in den deutschsprachigen Ländern nicht gesetzlich geschützt. Anderes gilt in angelsächsischen Ländern, aus denen die Bezeichnung stammt: Dort ist CEO ein rechtsverbindlicher Begriff.

Haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Nein: Im Unterschied zum Inhaber einer Personengesellschaft wie z.B. GbR haftet ein Geschäftsführer grundsätzlich nur mit Mitteln aus dem Stammkapital. Missachtet er jedoch Gesetze oder unternehmerische Regeln, kann er persönlich in Regress genommen werden.

Für die GmbH schreibt der deutsche Gesetzgeber sowohl einen Geschäftsführer als auch eine Gesellschafterversammlung vor. Die Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer. Er muss kein Gesellschafter des Unternehmens sein. Als Geschäftsführer wird er angestellt, das heißt, er erhält einen Anstellungsvertrag und bezieht ein Geschäftsführer-Gehalt. Ebenso kann er durch die Gesellschafterversammlung gekündigt werden.

Ähnliche Regelungen gelten für andere Handlungsbevollmächtigte wie etwa Prokuristen. In einigen Unternehmen muss der Geschäftsführer für bestimmte Entscheidungen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einholen.

Der Geschäftsführer ist namentlich ins Handelsregister einzutragen.

Unterschied Geschäftsführer, CEO, Vorstand und Inhaber

Die Funktionen des CEO und des Geschäftsführers sind jedoch allgemein identisch. In jedem Unternehmen verwendet man entweder die eine oder die andere Bezeichnung, wobei sich der Begriff CEO in international tätigen deutschen Firmen immer weiter durchsetzt. In Aktiengesellschaften übernimmt der Vorstand bzw. Vorstandsvorsitzende die Geschäftsführung (in Schweizer AGs der Verwaltungsrat). Bei Personenfirmen ist es zumeist der Inhaber, der die Geschäfte führt und auch persönlich haftet.

Ist ein Gründer automatisch auch Geschäftsführer?

Nicht zwangsläufig! Ein Gründer einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG ist in jedem Fall Gesellschafter. Er kann aber über die Gesellschafterversammlung einen Geschäftsführer einstellen. Bei Existenzgründungen bzw. Start-ups übernimmt der Gründer aber in der Regel auch die Aufgabe des Geschäftsführers.

Wächst das Unternehmen, können mehrere Geschäftsführer unterschiedliche Bereiche verantworten, z.B. Geschäftsführer Marketing und kaufmännischer Geschäftsführer. Auch dies unterscheidet den Geschäftsführer vom CEO: Den Posten CEO kann nur eine Person innehaben. Andere leitende Angestellte nennen sich beispielsweise Chief Operating Officer (COO) und sind dem CEO unterstellt.

Geschäftsführer im Franchising

In Franchisesystemen sind zwei Geschäftsführer-Ebenen zu unterscheiden. Dem Geschäftsführer des Franchisegeber-Betriebes bzw. der Systemzentrale stehen die Geschäftsführer oder Inhaber der Franchisenehmer-Betriebe gegenüber. Anders ausgedrückt: Im Franchising besteht eine de-facto-Hierarchie zwischen den Geschäftsführern Franchisegeber und Franchisenehmer.

Zwar sind Franchisenehmer wirtschaftlich vollständig und rechtlich weitgehend freie und selbstständige Unternehmer. Jedoch verfügt der Franchisegeber über bestimmte, zumeist im Franchise-Vertrag geregelte Weisungs- und Kontrollrechte gegenüber den Franchisenehmern. Er berechtigt sie nicht nur zur Führung der Marke und zur Umsetzung des vorgegebenen Geschäftsmodells. Er verpflichtet sie auch dazu und kann sie entsprechend kontrollieren und Verstöße ahnden. 

Zudem besteht in Franchise-Systemen eine Arbeitsteilung zwischen den Partner-Ebenen. Viele administrative und klassische Geschäftsführer-Tätigkeiten übernimmt die Zentrale – beispielsweise den Einkauf, die Waren-Logistik oder das Marketing (siehe auch: Leistungen der Franchise-Zentrale). Folglich fokussieren sich die Geschäftsführer der Franchisenehmer-Betriebe häufig auf das operative Geschäft an ihrem Standort.




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