Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Veröffentlicht am: 22.11.2021
Wer sich selbstständig machen möchte, muss mit vielen Veränderungen rechnen. Häufig bedeutet es jede Menge Aufwand, alles Notwendige für das neu gegründete Unternehmen zu regeln. Dabei vergessen einige schnell, dass man auch andere Versicherungen benötigt als eine Privatperson. Welche Versicherungen ein Muss sind und welche optional sind, zeigt dieser Artikel.
Krankenversicherung
Selbstständige und Freiberufler können sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. In einem Angestelltenverhältnis hat man erst ab einem gewissen Mindesteinkommen die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Selbstständigen steht es jedoch frei, wie sie sich entscheiden.
Vor allem wer ein hohes Einkommen hat, sollte über einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung nachdenken. Denn während sich die monatlichen Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, orientieren sie sich bei der privaten an Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte mehr zahlen, je mehr sie verdienen.
Bei der privaten Krankenversicherung sind die Einnahmen also zweitrangig. Hier bestimmen die Leistungen, die der Versicherungsnehmer wünscht, den Preis. Man kann hierbei von Basis- bis Top-Schutz verschiedene Tarife wählen, die einen unterschiedlichen Leistungsumfang bieten. Von der Unterbringung in einem Einzelzimmer anstatt in einem Mehrbettzimmer von der Behandlung durch den Chefarzt bis hin zur Kostenübernahme bei Zahnersatz ist alles möglich. Quelle: krankenversicherung.net
Weitere Personenversicherungen
Neben der Krankenversicherung gibt es weitere Personenversicherungen, die ein Unternehmer entweder haben muss oder zumindest über ihre Anschaffung nachdenken sollte. Genauso wie die Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung verpflichtend. Wer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung hingegen muss man sich selbstständig um eine private Pflegeversicherung kümmern.
Bei der Rentenversicherung wird genauer differenziert – diese ist nicht für jeden verpflichtend. Handwerker, Lehrer und Hebammen müssen eine gesetzliche Rentenversicherung beziehen. Auch freiberufliche Künstler oder Publizisten müssen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten. Darüber hinaus können sich diese Selbstständigen über die Künstlersozialkasse versichern lassen, welche attraktive Vergünstigungen ermöglicht. Alle anderen hingegen können sich frei entscheiden, welche Art der Altersvorsorge sie wählen.
Zu den sinnvollen Personenversicherungen zählt auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Immerhin kann es leider schnell zu einem Unfall kommen, was damit einhergeht, dass man seinen Beruf womöglich nicht mehr ausüben kann. Auch Krankheiten stellen eine häufige Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Die entsprechende Versicherung hilft Betroffenen dabei, ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Es lohnt sich übrigens, sich früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern, da die Beiträge mit steigendem Alter immer höher werden.
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Wohl die meisten Privatleute haben bereits eine Privathaftpflicht. Wer ein Unternehmen gründet bzw. sich mit Franchise selbstständig macht, muss sich zusätzlich über eine Betriebs- und Berufshaftpflicht Gedanken machen. Diese ist vor allem dann wichtig, wenn Lieferanten, Kunden, Besucher oder Mitarbeiter im Büro oder auf dem Firmengelände zu Schaden kommen.
Es kommt dann zu einem Versicherungsfall, wenn man selbst oder ein Mitarbeiter einer betrieblichen Tätigkeit nachgegangen ist. Aber auch wenn das Firmengebäude, das Betriebsgelände oder die Produktionsstätten zu einem Schaden führen, wird eine Haftpflichtversicherung relevant. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Winter die Wege nicht rechtzeitig geräumt sind und jemand aufgrund der Glätte stürzt.
Bei einer Verletzung können Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz stellen. Diese werden durch die betriebliche Haftpflicht abgedeckt. Doch nicht nur Personenschäden, auch Sach- und Vermögensschäden umfasst die Versicherung.
Von medizinischen Behandlungskosten über die Reparatur oder den Ersatz von Gegenständen bis hin zu kurzfristigen Vermögenseinbußen oder Sonderausgaben gibt es vieles, was einen Unfall teuer werden lässt.
Firmenrechtsschutzversicherung
Auch eine Rechtsschutzversicherung ist etwas, was viele bereits aus dem privaten Bereich kennen. Als Unternehmer benötigt man jedoch auch eine Firmenrechtsschutzversicherung, damit gewerbliche Risiken eingeschlossen sind. Eine gute Rechtsschutzversicherung für Selbstständige muss ein Vertrags- und Sachenrecht enthalten. Außerdem ist ein Arbeitsrechtsschutz enthalten, falls es mit Mitarbeitern zu juristischen Auseinandersetzungen kommt. Auch bei Steuerstreitigkeiten benötigt man einen guten Rechtsschutz. Manche Versicherungen sind auch dafür zuständig, wenn es zu Vorwürfen von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht kommt.
Wird eine Streitigkeit juristisch ausgetragen, deckt der Rechtsschutz in jedem Fall die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht ab. Von einigen Versicherungen werden auch Kosten für außergerichtliche Einigungen übernommen.
Welchen Umfang man bei einer Rechtsschutzversicherung wählt, hängt stark von den möglichen Risiken ab, die das Unternehmen mit sich bringt. Wer keine Mitarbeiter hat, benötigt somit keinen Arbeitsrechtsschutz und manche Branchen können auf andere Formen des Rechtsschutzes verzichten. Welche Versicherung man als Unternehmer wählt, muss demnach individuell entschieden werden.
Wichtige Sachversicherungen für Unternehmen
Ein Schaden kann schnell entstehen – vor allem im Hinblick auf die Betriebsstätte oder auf das Büroinventar ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann sogar dazu führen, dass man seine Tätigkeit für eine Zeit lang unterbrechen muss. Damit geht ein Einkommensverlust einher, den man als Selbstständiger kaum mehr wettmachen kann. An so einer Situation sind schon viele gescheitert, weshalb es sich lohnt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dabei gibt es 3 wichtige Sachversicherungen: die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung und die Elektronikversicherung.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird dann relevant, wenn die Betriebsräume beschädigt oder verwüstet wurden, sodass sie vorerst nicht mehr nutzbar sind. Das kann durch einen Sturm, durch einen Wasserschaden, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raum der Fall sein. Die Versicherung ersetzt den Gewinn, der dem Unternehmer in dieser Zeit entgeht und übernimmt Löhne, Gehälter, Sozialabgaben und Mietzahlungen.
Die Geschäftsinhaltsversicherung kann man mit einer Hausratsversicherung vergleichen – nur dass sie eben für Unternehmen und nicht für Privathaushalte gedacht ist. Sie versichert das bewegliche Inventar der Betriebsräume. Abgedeckt werden Schäden durch Sturm, Explosion, Brand, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden.
Auch eine Elektronikversicherung macht Sinn. Sie kommt für die Kosten auf, die entstehen, wenn technisches Equipment, zu dem Computer, Server und andere elektrische Arbeitsgeräte zählen, ersetzt oder repariert werden müssen. Der Grund für diese Maßnahmen können Überspannung, Wasser, Vandalismus, aber auch Bedienfehler sein.
Fazit
Es gibt jede Menge Versicherungen, die ein Selbstständiger haben muss. Andere wiederum sind zwar nicht verpflichtend, machen jedoch Sinn, wenn man sich vor Eventualitäten und ihren verheerenden Auswirkungen schützen möchte. Wer sich als Selbstständiger nicht ausreichend versichert, kann schnell vor einer verzwickten Lage oder sogar dem Ruin stehen. Deshalb sollten Gründer am besten noch vor der Gründung genau abwägen, welche Versicherungen in ihrem individuellen Fall Sinn machen.
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