Die Steuer: Was muss man als Existenzgründer an Steuern entrichten?

Welche Steuern müssen Gründer beachten? Der Artikel bietet einen Überblick über Einkommen-, Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer, erklärt die Kleinunternehmerregelung und gibt praktische Tipps zur Steuerplanung. Damit gelingt ein reibungsloser Start ohne steuerliche Überraschungen.

Die Steuer: Was muss man als Existenzgründer an Steuern entrichten?

Die Steuern sind bereits im Vorfeld der Firmengründung zu berücksichtigen. Je nach Art des Unternehmens fallen Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Vor- und Umsatzsteuer an. Eine Besonderheit im Steuerrecht ist die Kleinunternehmerregelung, die den Selbstständigen von der Umsatzsteuer befreit. Falls Personal eingestellt wird, kommt noch die Zahlung von Lohnsteuer hinzu.

Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, muss ein Unternehmer seine Einkünfte und Ausgaben glaubhaft darstellen können. Mit einer ordentlichen Buchführung behält er den Überblick über sein Einkommen, seine Steuern und die Geschäftsentwicklung. Er füllt die Steuererklärungen korrekt aus und vermeidet Steuernachzahlungen oder Schlimmeres, wie ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Vater Staat braucht die Steuereinnahmen aus der Wirtschaft dringend und versteht in Sachen Geld und Finanzen keinen Spaß.

Existenzgründung beim Finanzamt anmelden

Der erste Schritt eines Unternehmensgründers in Puncto Steuern ist die Meldung seiner Firma beim Finanzamt. Bei der Gewerbeanmeldung in Deutschland benachrichtigt die Behörde zwar ihr örtliches Finanzamt. Doch bis die Aktenstapel abgearbeitet sind und das Finanzamt erste Forderungen stellt, kann lange Zeit vergehen. Unter Umständen sind die ersten Steuerzahlungen dann längst überfällig und es kann zu Verspätungs- oder Säumniszuschlägen kommen.

Verspätungszuschläge können in Deutschland bis zu einer Maximalhöhe von 25.000 Euro erhoben werden. Bei einer verspäteten Abgabe der ersten Steuererklärung setzen die Finanzämter jedoch meist nur Beträge im unteren dreistelligen Bereich an. Wird die festgesetzte Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt, berechnet das Amt für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des Steuerbetrags.

Wann ist die erste Steuererklärung abzugeben?

Ein Hinweis vorweg: Die Tage der papiernen Steuererklärungen sind gezählt. Die meisten Finanzämter in Deutschland akzeptieren nur noch die elektronische Abgabe mittels einer Software oder des Elster-Online-Systems. Belege können nach wie vor in Papierform eingereicht werden.

Deutsche Unternehmer, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, müssen die Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben haben. Das heißt letzter Stichtag für die Steuererklärung des Jahres 2017 ist Mai 2018. Andererseits ist es nicht sinnvoll, die Steuererklärung bereits zu Jahresbeginn einzureichen. Erst im Laufe der nächsten zwei, drei Monate schicken zum Beispiel die Vermieter ihre Kostenrechnungen oder Banken die Zinsertragsbescheide des abgelaufenen Jahres ein. Diese müssen als Einnahmen bzw. Ausgaben in die Steuererklärung mit eingerechnet werden.

Wer einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragt, muss sie erst zum 31.12. des Folgejahres abgeben lassen. Fristverlängerungen sind möglich: Der Steuerberater kann sie beim Finanzamt beantragen.

Die vorab genannten Regelungen gelten für Deutschland. Informationen über die Einkommensteuer und Steuererklärung in Österreich erteilt das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Steuererklärungen können online abgegeben werden.

Auch in der Schweiz muss jährlich eine Steuererklärung eingereicht werden. Stichtag ist nach Schweizer Steuerrecht der 31. März des Folgejahres. Der Wert wird nach Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern berechnet. Informationen zu Steuersätzen und Abgabe siehe Steuererklärung Schweiz.

Die Einkommensteuer

Die wichtigste und meist auch höchste Steuer eines Unternehmers ist die Steuer auf das Einkommen. Während der Arbeitnehmer seine Steuern monatlich automatisch vom Bruttolohn abgezogen bekommt und sich per Lohnsteuerjahresausgleich zu viel Gezahltes zurückerstatten lässt, muss der Unternehmer seinen Beitrag zur Staatskasse als Einkommensteuer selbst zahlen. Nach Eingang der Steuererklärung schickt das Finanzamt den sogenannten Steuerbescheid oder die Steuerfestsetzung. Meist geschieht dies nach zwei oder drei Wochen. Der zu zahlende Steuer-Betrag enthält auch den Solidaritätszuschlag und ist in der Regel innerhalb von vier Wochen zu zahlen.

Die Einkommensteuer berechnet sich aus dem Gewinn. Das wesentliche Element zu seiner Berechnung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. In ihr werden die betrieblichen Ausgaben von den Netto-Einnahmen abgezogen. Des Weiteren sind Vorsorgeaufwendungen wie Alterssicherung und Betriebskosten wie Miete oder Versicherungen ganz oder teilweise absetzbar.

Fällig wird die Einkommensteuer erst ab dem Überschreiten des Grundfreibetrags. Er sichert das Existenzminimum des Steuerzahlers und wird für jedes Jahr neu festgesetzt (2017 für Ledige in Deutschland 8.820 €). Wie viel Geld letztlich anfallen könnte, lässt sich auf einem Einkommensteuer-Online-Rechner ungefähr abschätzen.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Anhand der jeweils letzten Steuererklärung setzen die Finanzämter in Deutschland eine monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung fest. Bei monatlicher Festsetzung fordert das Amt den steuerpflichtigen Unternehmer zur Vorauszahlung eines Zwölftels der letzten Jahressumme auf. Bei rückläufigen Einnahmen kann der Steuerzahler eine geringere Vorauszahlung vereinbaren. In der nächsten Jahressteuererklärung wird die ermittelte neue Einkommensteuer mit den eingegangenen Vorauszahlungen verrechnet zu einem Soll oder zu erstattenden Guthaben.

Der Unternehmer-Anteil der Lohnsteuer

Bei der monatlichen Lohnabrechnung seiner Angestellten muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Bruttolohn abziehen und als Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt entrichten. Dies gilt in Deutschland und für die Lohnsteuer auch in Österreich. Das Schweizer Steuerrecht kennt Abweichungen bei der Besteuerung: Hier erheben sowohl Bund als auch Kanton und Gemeinden Einkommensteuern auf den Arbeitnehmerlohn.

Die Umsatzsteuer

Wer Waren und Dienstleistungen verkauft, schlägt auf den Nettopreis Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf. In Deutschland sind dies in wenigen Branchen wie Taxigewerbe, Hotellerie oder Öffentlichem Nahverkehr 7, in den meisten Branchen jedoch 19%. (Österreich 2017: 20%, ermäßigte Sätze 10 bzw. 12%, Schweiz 2017: 8 Prozent allgemein, 3,8% bei Beherbergungsleistungen, 2,5% bei Artikeln des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln). Diese Umsatz-Steuer ist ein durchlaufender Posten. Der Unternehmer behält sie nicht ein, sondern führt sie direkt ans Finanzamt ab. Daher ist es sinnvoll, für die Steuern ein separates Konto anzulegen, beispielsweise ein Tagesgeldkonto.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Von der Umsatzsteuer abzuziehen ist die sogenannte Vorsteuer. Sie entspricht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer auf alle Waren und Dienstleistungen, die der Unternehmer für seinen Betrieb eingekauft hat. 

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Monatlich oder vierteljährlich muss der Unternehmer in Deutschland bis zum 10. des Folgemonats eine aktuelle Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben und die fällige Summe an Steuern zahlen.

Die Umsatzsteuererklärung

Gemeinsam mit der Einkommensteuer gibt der Unternehmer mit seiner Jahres-Steuereklärung auch die Umsatzsteuererklärung ab. Sie fasst die Summen aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen und korrigiert sie gegebenenfalls.

Eine Ausnahme besteht für sogenannte Kleinunternehmer. Wer in Deutschland unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Voraussetzung ist, dass die prinzipiell umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen des Vorjahres nicht über 17.500 Euro lagen. Die Kleinunternehmerregelung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Die Gewerbesteuer

Fast alle deutschen Unternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen. Ausgenommen sind lediglich Freiberufler wie Ärzte, Künstler, Unternehmensberater, Steuerberater oder Architekten, aber auch Landwirte und Förster. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und richtet sich nach dem örtlichen Hebesatz. Dieser variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Besonders die Speckgürtelgemeinden großer Städte locken mit niedrigen Hebesätzen, die zumeist deutlich niedriger als in den angrenzenden Metropolen ausfallen. Aus diesem Grund siedeln sich gerade mittelständische Unternehmen oft in den Vororten an.

Berechnet wird die Gewerbesteuer nach dem Unternehmens-Gewinn. Dabei haben Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften einen Vorteil: Sie können einen Freibetrag von 24.500 Euro abziehen. Vom übriggebliebenen Betrag werden 3,5% für die Steuereinnahmen errechnet. Diese 3,5% werden wiederum mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, zum Beispiel 490% in München oder 330% im benachbarten Oberföhring. Die Gewerbesteuer muss nach dem ersten Geschäftsjahr ans Finanzamt entrichtet und danach vierteljährlich nach der amtlicher Festsetzung vorausgezahlt werden.

Achtung: Im Steuerrecht Österreichs und der Schweiz gelten bei diesen Steuern abweichende Regelungen!

Die Körperschaftssteuer

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zahlen neben der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer auch eine Körperschaftssteuer. In Deutschland liegt der Steuersatz bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens plus eines Solidaritätszuschlages. In Österreich werden 25 Prozent erhoben. In der Schweiz gibt es eine Bundeskörperschaftssteuer sowie Kantons- und Gemeindekörperschaftssteuern. Der durchschnittliche Gesamtsatz liegt bei rund 20 Prozent. Gerade die Gründer von Gesellschaften sollten sich zum jeweiligen Steuerrecht und die Höhe der Besteuerung Hilfe durch Steuerberater holen.

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