Selbstständig mit Nebenerwerb oder als zweites Standbein

Du interessierst dich für Geschäftsideen, die dir einen nebenberuflichen Start in die Selbstständigkeit oder ein zweites Standbein als Franchise-Nehmer ermöglichen. Auf diese Weise kannst du dein Risiko verringern oder dir ein dauerhaftes Zusatzeinkommen sichern.
Wer würde sich nicht gerne ein paar Euros dazu verdienen! Nebenberuflich selbstständig sind Personen, die parallel einer Haupttätigkeit nachgehen. Wenn du dich im Nebenberuf selbstständig machst, darf das Nebengewerbe nicht den Haupterwerb beeinträchtigen. So solltest du als Angestellter i.d.R. jedes Konkurrenzverhältnis zum jetzigen Arbeitgeber vermeiden und dich in deiner Nebentätigkeit auch nicht völlig verausgaben.
Fordere noch heute kostenlos und unverbindlich konkrete Angebote für deine Existenzgründung und Selbstständigkeit im Nebengewerbe an.

Weitere Gründungsangebote: Nebenberuflich - 2. Standbein

Memory Block
Top-Angebot Top-Angebot

Memory Block

40.000 € Eigenkapital

Blockdruck – die persönliche Art zu schenken – ist dein Weg zum erfolgreichen Business.

Schließe dich dem schnell wachsenden Marke mit über 90 Standorten weltweit an. Freu dich auf hohe Erträge, niedrige Investitionen und volle Unterstützung für ein profitables Geschäft. Profitiere von einem erfolgreichen und bewährten Geschäftsmodell.

DIE STEINPFLEGER
Top-Angebot Top-Angebot

DIE STEINPFLEGER

ab 8.000 € Eigenkapital

Professionelle Reinigung und Imprägnierung von Pflasterflächen, Betonflächen und Fassaden

Das sind glänzende Aussichten: DIE STEINPFLEGER steht für nachhaltige Lösungen und erstklassigen Service in der Steinpflege. Profitiere von einem erprobten Konzept und starte erfolgreich in die Selbstständigkeit.

Worldsoft-Partner
Top-Angebot Top-Angebot

Worldsoft-Partner

ab 0 € Eigenkapital

Schnell, optimiert, sicher – verschaffe deinen Kunden perfekte Webauftritte.

Erstelle mobile- und googleptimierte Websites mit WORLDSOFT. Der Schweizer Hosting- & Softwareanbieter vergibt Lizenzen für ein schlüsselfertiges und bewährtes Konzept – ohne Einstiegsgebühren.

Sushi Palace
Top-Angebot Top-Angebot

Sushi Palace

ab 10.000 € Eigenkapital

Sushi Liefer- und Abholservice

Meisterhaft zubereitetes Sushi auf Sterne-Niveau: Eröffne jetzt deinen Liefer- und Abholservice und bring SUSHI PALACE endlich nach Österreich. Deine Kunden werden begeistert sein.

AckerBox®

AckerBox®

ab 125.000 € Eigenkapital

Hightech Selbstbedienungsshops für regionale Produkte

Das Franchise AckerBox® verbindet hochwertige, regionale Lebensmittel mit einem modernen Hightech-Einkaufserlebnis. Werde jetzt Franchisepartner:in!

mel&koffie

mel&koffie

ab 50.000 € Eigenkapital

Bäckerei & Kaffeegenuss

Eröffne deine eigene Bäckerei, mit Leidenschaft für Mehl & Liebe zu Kaffee. Werde jetzt Franchisepartner:in bei der beliebtesten regionalen Bäckerei Wiens – mit Auszeichnung.

Pommes Freunde

Pommes Freunde

ab 40.000 € Eigenkapital

Systemgastronomie mit Imbiss-Klassikern und modernen Streetfood-Highlights.

Nutze jetzt das starke Netzwerk der Concept Family und eröffne deinen eigenen POMMES FREUNDE-Store in Deutschland oder Österreich. Begeistere deine Gäste bald auch in der Schweiz mit Geschmacksvielfalt und besten Gaumenerlebnissen in Sachen Streetfood.

CocktailCHEF

CocktailCHEF

ab 9.350 € Eigenkapital

Entwicklung, Produktion & Vertrieb von mobilen CocktailCHEF-Anlagen und CocktailCHEF Taxi

Die mobilen CocktailCHEF-Anlagen bereiten automatisch leckere Drinks auf Feiern zu. Steige als Partner:in bei CocktailCHEF in deiner Region ein und serviere leckere Qualitätsdrinks, ganz ohne Personal.

YUMMY
Brandneu Brandneu

YUMMY

ab 10.000 € Eigenkapital

Süßwaren- und Nasch-Shop für Donuts, Wafffeln, Bubble Tea & mehr

Das österreichische Lizenzsystem YUMMY begeistert mit einer Vielfalt an Nasch-Kreationen und süßen Snacks. Werde Teil der YUMMY-Familie in Österreich und eröffne deinen eigenen bunten Sweet-Store.

Papa Luigi
Top-Angebot Top-Angebot

Papa Luigi

ab 20.000 € Eigenkapital

Verkauf von italienischen Eisspezialitäten im mobilen Verkaufsanhänger

Eröffne dein eigenes Eis-Mobil und biete als Partner:in von PAPA LUIGI unvergleichliche Eiskreationen in höchster Qualität. Bereits 12 Standorte laufen erfolgreich in Niederösterreich und Wien. Profitiere von dem Erfolg des Franchise.

TAFLO

TAFLO

ab 51.000 € Eigenkapital

Starte dein premium Foodadventure-Restaurant in Österreich.

In den premium Erlebnisbistros von TAFLO können Gäste aus rund 1.000 Kombinationsmöglichkeiten wählen – so ist jedes Gericht ein Unikat. Werde jetzt Franchisenehmer:in.

MyHomeRoast

MyHomeRoast

ab 9.500 € Eigenkapital

Direktvertrieb für Rösten@Home sowie Kaffeeprodukte, frische Snacks, Kakaobohnen und Nüsse

Werde Teil des einzigartigen Konzepts: Etabliere eine nachhaltige Kaffeekultur mit dem innovativen Röstvollautomaten für zuhause. Die frischen Röstaromen werden alle Kaffeefans begeistern.

Genusswerte
Brandneu Brandneu

Genusswerte

ab 20.000 € Eigenkapital

Verbinde Tastings mit modernem Einzelhandel

Wir garantieren Dir ab Tag 1 eine starke Kundenfrequenz über eine digitale Zufuhr - starte profitabel durch!

Coffee-Bike

Coffee-Bike

ab 3.500 € Eigenkapital

Hochwertige Kaffeespezialitäten als mobiles Gastronomie- und Cateringkonzept

Bringe jetzt dein Geschäft ins Rollen – mit COFFEE-BIKE. Werde Partner:in des größten mobilen Kaffee-Franchiseunternehmens Europas und schaffe unvergessliche Genussmomente.

MeinFrühstück24

MeinFrühstück24

ab 1.500 € Eigenkapital

MeinFrühstück24 Lizenz: dein Neustart mit frischen Backwaren!

Bringe deinen Kund:innen frische Brötchen direkt nach Hause und versüße ihren Morgen. Flexible Einstiegsmöglichkeiten, erprobte Abläufe und volle Unterstützung warten auf dich!

Doms Frozen Yogurt

Doms Frozen Yogurt

ab 2.500 € Eigenkapital

Die moderne Selbstbedienungs-Eisdiele: Frozen Yogurt - Waffelshop - Eiscafé.

Eröffne die Eisdiele der Zukunft, designt als moderne, italienische 'Gelateria'. Mache dich selbstständig und erobere die Märkte mit Frozen Yogurt, Bubble-Waffeln & mehr sowie dem innovativen und zukunftsträchtigen Selbstbedienungskonzept.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit setzt das Vorhandensein einer Hauptbeschäftigung voraus, die zeitlich und finanziell den Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeiten darstellt. Aus diesem Grund darf die nebenberufliche Arbeitszeit 18 Stunden pro Woche nicht überschreiten und das nebenberufliche Einkommen nicht über dem des Hauptberufs liegen. 

Aufgrund der hierzulande bestehenden Berufs- und Gewerbefreiheit kann sich grundsätzlich jeder Berufstätige im Nebenberuf selbstständig machen. Einschränkungen können sich allerdings aufgrund der Haupttätigkeit ergeben.

Angestellt und gleichzeitig selbstständig – geht das überhaupt?

In der Regel wird die hauptberufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt und mit dem Nebenberuf ein zweites wirtschaftliches Standbein aufgebaut. Wer sich in Anstellung befindet, sollte sich vor Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit bzw. Anmeldung eines Nebengewerbes seinen Arbeitsvertrag genau ansehen, da er möglicherweise die Zustimmung seines Arbeitgebers einholen muss. 

Soweit keine anderweitigen Absprachen vorliegen, ist es dem nebenberuflich Selbstständigen nicht erlaubt, in Konkurrenz zu seinem hauptberuflichen Arbeitgeber zu treten. Die nebenberuflichen Aktivitäten dürfen sich mit dem Hauptjob überschneiden und sich nicht nachteilig auf die Haupttätigkeit auswirken. Die ihm als Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs- oder Krankheitstage dienen der Erholung und dürfen nicht zur Intensivierung der Nebentätigkeit genutzt werden. Etwaige Verstöße gegen diese Pflichten können zur Untersagung der Nebentätigkeit oder in schweren Fällen zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber führen.

Vorteile des schrittweisen Weges in die Selbstständigkeit

Viele abhängig Beschäftigte träumen davon, dem als langweilig empfundenen Arbeitsalltag zu entkommen oder dem früheren Chef einmal richtig die Meinung zu sagen. Andere sehen sich karrieremäßig in einer Sackgasse und suchen nach neuen Perspektiven. Vor allem Frauen möchten ihre Arbeitszeit verstärkt selbst bestimmen oder beruflich von zuhause aus arbeiten. Der Weg in die Selbstständigkeit wird oft als Befreiungsschlag betrachtet, der zu einem selbstbestimmteren Leben führen soll.

Der nebenberufliche Start bietet die Möglichkeit, eine Geschäftsidee mit begrenztem Aufwand und geringem Risiko im Markt zu testen. Außerdem können Gründer auf diese Weise feststellen, ob sie selbst das Potenzial für eine unternehmerische Tätigkeit besitzen. Sie bestimmen relativ frei über den finanziellen und zeitlichen Aufwand, mit dem das Projekt vorangetrieben werden soll. Verläuft der Test positiv, hat sich der Teilzeit-Selbstständige eine zusätzliche Erwerbsquelle verschafft, die in eine künftige Vollzeittätigkeit münden könnte. Sollten sich seine Erwartungen nicht erfüllen, hat er vielfältige Erfahrungen gesammelt und kann zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz an seinem Hauptberuf festhalten. 

Bei all den Vorteilen sollte nicht verschwiegen werden, dass die mit der Zweigleisigkeit verbundene Belastung Berufstätige zeitlich und kräftemäßig überfordern kann. Mit gezieltem Zeit- und Aufgabenmanagement sollten sie versuchen, sich selbst und ihr Umfeld vor negativen Konsequenzen zu schützen. 

Gesetzliche Voraussetzungen für ein zweites Standbein

Für nebenberufliche Aktivitäten gelten grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für jede hauptberufliche Selbstständigkeit. Sofern es sich um keine freiberufliche Tätigkeit handelt, ist der zur Anmeldung seines Nebengewerbes verpflichtet. 

Nebenberuflich Tätige haben in der Regel keine über die Abzüge vom Hauptlohn hinausgehenden Sozialversicherungskosten zu tragen. Allerdings ist die Krankenkasse über jede Statusänderung auf dem Laufenden zu halten, um etwaige Nachzahlungen zu vermeiden. In Zweifelsfällen kann eine freiwillige Statusanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung für Handlungs- und Planungssicherheit sorgen.

Auch nebenberuflich Selbstständige können sich dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ausgesetzt sehen. Für die rechtliche Beurteilung ist das Kriterium der Weisungsgebundenheit entscheidend. Nur wer selbst frei entscheidet und bestimmt, gilt in der Regel als selbstständig. Dagegen ist von Scheinselbstständigkeit auszugehen, wenn Berufstätige ihre Arbeitszeiten nicht selber festlegen, ihre Preise nicht eigenständig ermitteln, nur für einen Kunden oder Auftraggeber tätig sind oder über keine eigenen Geschäfts- oder /Büroräume verfügen.

Steuerlich ist es völlig unerheblich, ob Einkünfte im Hauptberuf oder Nebenberuf erzielt wurden. Bei Anmeldung eines Gewerbes ist Gewerbesteuer abzuführen. Generell können Selbstständige mit sehr geringen Umsätzen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Franchise-Angebote zur nebenberuflichen Umsetzung

Im Franchising sind in jeder erdenklichen Branche erfolgreiche Geschäftsmodelle zu finden. Je nach Ausrichtung wenden sie sich an Spezialisten oder Quereinsteiger und können in Vollzeit oder Teilzeit umgesetzt werden. Der nebenberufliche Einstieg in ein Franchisesystem ist dann möglich, wenn Franchisenehmer ausreichend Zeit für Ausbildung, Erfahrungsaustausch und Betriebsführung aufbringen. Meist handelt es sich um eine Übergangslösung auf dem Weg zum Fulltime-Job.