Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 23.11.2018
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Wann stellt sich im Franchising die Frage nach Haftung und Schadensersatz?
Der Franchise-Geber muss den Franchise-Nehmer richtig und vollständig über die Rentabilität des Franchise-Systems unterrichten. Der Franchise-Geber, der wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchise-Nehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat.
Die Entwicklung des Franchising in Deutschland und auch in Europa ist in vollem Wachstum begriffen, weshalb immer mehr Systeme um geeignete Franchise-Partner werben. In der Entwicklung eines solchen Käufermarkts bleibt es nicht aus, dass nicht wenige Franchise-Anbieter mit Informationen zum Erfolg ihres Systems die Wahrheit schönen. Mal sind es Aussagen zur Rentabilität eines Systems, mal Aussagen zur Anzahl schon erfolgreicher Partner, die bei näherer Prüfung nicht der Wahrheit entsprechen. Auch sind Aussagen zu Systembestandteilen, Markenrechten und Bezugsquellen sowie Haftungsrisiken eines Systems häufig mit großer Vorsicht zu genießen.
Aber auch der Franchise-Nehmer muss den Franchise-Geber über seine Verhältnisse vollumfänglich richtig informieren, insbesondere wenn dieser einen Vertragsabschluss erkennbar von bestimmten Voraussetzungen bei einem Franchise-Nehmer abhängig macht. Bei falschen Angaben haftet auch der Franchise-Nehmer für einen dadurch eventuell verursachten Schaden beim Franchise-Geber.