Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
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Was ist der Bezugspreis?
Definition: Als Bezugspreis wird der Preis für abzunehmende Waren bezeichnet. Im Handel ist damit der Einstandspreis gemeint, zu dem eine Handelsware im Einkauf beschafft werden kann. Er ist auch für die Bewertung erworbener Güter von großer Bedeutung. Werden die beschafften Güter vor dem Weiterverkauf gelagert, so kann durch Vermischung mit bereits gelagerten gleichartigen Produkten ein Bewertungsproblem entstehen.
Bedeutung der Bezugspreise im Franchising
Wichtig für Franchise-Interessenten ist auch die Frage der Preisgestaltung von Vertragsprodukten oder Vertragsleistungen. In die Betrachtung der vom Franchisenehmer zu erbringenden finanziellen Leistungen sind neben verschiedenen Gebühren der Umfang und die Preisgestaltung der Ware, die über den Franchisegeber zu beziehen ist.
Enthält ein Franchise-Vertrag Bezugsbindungen für bestimmte Vertragswaren, sollten Franchise-Nehmer auf jeden Fall prüfen, ob die Handelswaren, die der Bezugsbindung unterliegen, nicht überteuert sind und ob vergleichbare Waren anderswo nicht deutlich billiger zu beziehen sind. Die offene Frage nach einem etwaigen Aufschlag bei den Bezugspreisen für die von ihm ausgelieferten Waren und Einrichtungsgegenstände und nach seiner Höhe sollte kein seriöser Franchise-Geber übel nehmen.
Bei reinen Distributionsaufgaben verzichten Franchisegeber oft vollständig oder teilweise auf die Erhebung von Franchisegebühren. In diesem Fall ist das Entgelt für die Dienstleistungen der Franchise-Systemzentrale im Bezugspreis für die abzunehmenden Waren (Warenbezugspreis) enthalten. Liegen die Bezugspreise über den Einkaufspreisen der Konkurrenz für vergleichbare Waren, kann es sich um eine indirekte Franchisegebühr handeln. Besondere Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang der Anteil des internen Warenbezuges am gesamten Wareneinkauf des Franchisenehmers.