Ausfallbürgschaften und Haftungsfreistellung zur Finanzierung

Inhaltsverzeichnis

Klaus Lockemann: Grüß Gott und herzlich willkommen. Ich bin ab sofort online und freue mich auf Ihre Fragen. Klaus Lockemann

Leser: Guten Morgen Zusammen. Herr Lockemann, ich beschäftige mich in meiner Diplomarbeit mit einem drei Ebenenabgleich bezüglich Franchising (ökonomisch, öffentliche Förderung und juristisch). Könnten Sie mir bezüglich der Finanzierung aus Sicht des Franchise-Nehmers ein paar Schlagworte bezüglich der Entwicklung nennen, insbesondere was die öffentliche Förderung angeht? (Voraussetzungen etc.) Ich weiß bspw., dass die Anforderungen der KfW Mittelstandsbank deutlich geringer geworden sind, was ja auch mit der juristischen Ebene und dem dort fast gänzlich gelösten Problem der evtl. Arbeitnehmereigenschaft eines Franchise-Nehmers (eingeschränkte unternehmerische Freiheit etc.) zu tun hat. Es ist unheimlich schwierig diesbezüglich an Informationen zu kommen, besonders wie die Anforderungen vorher waren.

Klaus Lockemann: Guten Morgen. Grundsätzlich gelten für den Franchise-Nehmer die gleichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel wie bei einem „normalen“ Existenzgründer. Diese sind wie folgt: Hausbankprinzip, Vorhabensbeginnklausel und das Subsidaritätsprinzip. Der Franchise-Nehmer sollte die kfm. und die fachl. Qualifikation nachweisen. Sollte eine der Qualifikation, z.B. die fachl. fehlen, so kann dies durch die Schulungsmaßnahmen des Franchise-Gebers ersetzt werden. Im Jahr 2003 habe ich ein Gutachten über Franchise-Finanzierungen geschrieben. Sollten Sie daran ein Interesse haben, so kontaktieren Sie mich bitte über meine E-Mailadresse.

Leser: Hallo Herr Lockemann: Aus welchen Komponenten setzt sich die optimale Finanzierung eines Franchisebetriebes in Höhe von 200.000 EUR zusammen, wenn ein Eigenkapital von 50.000 EUR vorhanden ist?

Klaus Lockemann: Die Finanzierung hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Eigenkapital wird auch häufig nach banküblichen Sicherheiten gefragt. Je nach Standort, können auch so genannte Zuschüsse fließen, u.v.m. Der Finanzierungsplan muss für Sie individuell erstellt werden (Person, Standort, Branche, EK, Sicherheiten, etc.). Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich einen Musterfinanzierungsplan hier und heute so nicht erstellen kann.

Leser: Inwieweit wird das Eigenheim von den Banken bei der Finanzierung einer selbstständigen Existenz berücksichtigt?

Klaus Lockemann: Die Immobilie, z.B. Eigenheim, kann als Sicherheit für die Darlehen/Kredite herangezogen werden. Als Existenzgründer haften Sie in der Regel persönlich, dass heißt mit Ihrem ganzen Vermögen.

Leser: Ein anderer Teilnehmer sprach soeben von den geringeren Anforderungen der KFW. Nach meinen Erfahrungen reagiert die KfW (sogenannte Gründerbank) bei der Haftungsfreistellung inzwischen so zurückhaltend agiert, dass die Hausbanken nicht mehr mitspielen wollen.

Klaus Lockemann: Diese Erfahrungen kann ich so nicht bestätigen. Franchising bedeutet Partnerschaft. Bei einem guten und seriösen Franchise-Geber gibt auch die KfW-Mittelstandsbank, wenn die Grundvoraussetzungen wie z.B. Unterlagen, Konzept, Prognoseberechnung, etc. stimmen, eine Haftungsfreistellung. Sollte die KfW-Mittelstandsbank bei einem Franchise-System schon so genannte Ausfälle gehabt haben, so wird dann die KfW sich sicherlich zurückhaltend reagieren.

Leser: Guten Tag Herr Lockemann, Können Franchisenehmer Ihren Existenzaufbau leichter oder sogar günstiger finanzieren als Einzelkämpfer?

Klaus Lockemann: Günstiger, glaube ich nicht. Der Zins wird heute nach einem Ratingsystem ermittelt. Somit steht dann der Zins fest und kann i.d.R. auch nicht mehr verhandelt werden. Dies gilt auch bei den Förderprogrammen. Bei einem erprobten und guten Franchise-System hat es der Franchise-Nehmer einfacher, die Finanzierung zu bekommen. Durch das erfolgreiche System wird der Erfolg durch den Franchise-Nehmer multipliziert. Des Weiteren ist die Ausfallquote im Franchising deutlich geringer, als bei den Einzelkämpfern.

Leser: Welche Institutionen übernehmen regelmäßig Ausfallbürgschaften und Haftungsfreistellungen bei Franchise-Finanzierungen?

Klaus Lockemann: Haftungsfreistellungen übernehmen i.d.R. die Geldgeber der Darlehen. Diese können vom Bundesland (z.B. LfA-Förderbank Bayern) und/oder vom Bund (KfW-Mittelstandsbank) sein. Bürgschaften übernehmen i.d.R. die Bürgschaftsbanken des Bundeslandes, wo das Vorhaben gemacht wird. Jedes Bundesland hat seine eigene Bürgschaftsbank.

Leser: Die Kundenbetreuerin in meiner Hausbank hat keine Ahnung von Franchising. Wo finde ich eine Broschüre, in der das Konzept des Franchising kurz und leichtverständlich erklärt wird?

Klaus Lockemann: Mein Tipp: Wenden Sie sich bitte an den Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV e.V.) in Berlin. Der DFV kann Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen, da der DFV mit den DIHK eine entsprechende Literatur herausgebracht hat.

Leser: Wo kann ich kostengünstige Hilfe bei der Aufstellung eines Finanzierungsplans erhalten?

Klaus Lockemann: Die örtliche IHK bzw. HWK sollte Ihnen weiter helfen können. In jeder IHK bzw. HWK gibt es eine Beraterdatenbank. Auch die KfW-Mittelstandsbank hat eine Beraterdatenbank, wo Spezialisten gelistet sind. Zu den Kosten sei gesagt, dass Sie evtl. einen Zuschuss von der Bafa für die Beratung bekommen können.

Leser: Hallo zusammen. Nach meiner Erfahrung ist die Haftungsfreistellung der KFW bloße Augenwischerei. Ich möchte die Bank sehen, die bei einer Existenzgründung wirklich noch ein Teil des Risikos übernimmt.

Klaus Lockemann: Wie ich schon gesagt habe, habe ich andere Erfahrungen gemacht. Wenn die banküblichen Sicherheiten des Kreditnehmers (=Franchise-Nehmer) nicht ausreichen, so greifen die Geldinstitute sogar gerne auf Haftungsfreistellungen oder auf Ausfallbürgschaften zurück. In Ihrem Fall müsste man genauer herausfinden, woran es lag. Wenn das Geldinstitut vom Konzept, oder vom Markt, oder vom Standort, oder vom Franchise-Geber nicht überzeugt ist, wird es in der Regel Ihr vorhaben nicht begleiten.

Leser: Hallo Herr Lockemann, Welche Aufgaben haben die Bürgschaftsbanken bei der Finanzierung von Franchise-Gründungen?

Klaus Lockemann: Die Bürgschaftsbanken können eine Ausfallbürgschaft von max. 80% der Finanzierungssumme übernehmen, wenn die banküblichen Sicherheiten des Franchise-Nehmers nicht ausreichend sind.

Leser: Werden die Bürgschaftsbanken vom Staat subventioniert oder müssen sie sich selbst über den Markt finanzieren?

Klaus Lockemann: Die Bürgschaftsbank kann ein öffentliches rechtliches Institut sein (Bund bzw. Bundesland) oder kann auch ein nicht öffentliches rechtliches Institut (z.B. Thüringen) sein. Dies kann vom Bundesland zu Bundsland unterschiedlich sein.

Leser: Wieviel Eigenkapital muss ein Kandidat mitbringen, um für eine Franchise-Vergabe in Betracht gezogen zu werden?

Klaus Lockemann: Dies hängt vom jeweiligen Franchise-System ab. Es gibt Franchise-Systeme, die einen bestimmten Anteil vom Eigenkapital erkennen möchten. Von der Finanzierung her gesehen, sollten mind. 15% bis 20% der Investitionssumme als Eigenkapital vorhanden sein. Es gibt auch allerdings so genannte „Kleinstgründungen“, wo kein Eigenkapital vorhanden sein muss. Ob dies dann wirklich gut ist, eine Finanzierung ohne Eigenkapital aufzubauen, sei dahin gestellt.

Leser: Welche alternativen Finanzierungswege gibt es überhaupt für kleine Existenzgründer?

Klaus Lockemann: Das hängt davon ab, was Sie unter „kleine Existenzgründer“ verstehen. Für die so genannten Kleinstgründungen hat die KfW-Mittelstandsbank spezielle Programme, z.B. Mikrodarlehen oder Startkredit herausgebracht. Diese Programme können eine Haftungsfreistellung (für fehlende Sicherheiten) beinhalten. Andere Alternativen könnten z.B. Privatdarlehen (Familiendarlehen) sein.

Leser: Wie schütze ich mich vor betrügerischen Anbietern, die es nur auf die Eintrittsgebühr abgesehen haben?

Klaus Lockemann: Holen Sie sich so viele Informationen wie nur möglich über das Franchise-System ein. Ansprechpartner können Förderinstitute, IHK’s (HWK’s) und Verbände, wie z.B. Deutscher Franchise Verband e.V. (DFV e.V.) sein. Aber auch hier gilt, nicht alles was glänzt ist Gold! Lassen Sie eich vom Franchise-Geber auch Vergleichszahlen von schon bestehenden Franchise-Nehmern zeigen. Sprechen Sie mit schon bestehenden Franchise-Nehmern des Systems. Bestehen Sie unbedingt auf die vorvertragliche Aufklärungspflicht, die ein Franchise-Geber immer nachkommen muss.

Leser: Muss ich mich auch als Existenzgründer bei Darlehenswünschen einem Rating unterziehen oder gilt das nur für bestehende Unternehmen? Ich kann doch noch keine Geschäftszahlen vorweisen.

Klaus Lockemann: Auch als Existenzgründer müssen Sie sich einer Bewertung (Rating) unterziehen. Der Zins, auch für Förderprogramme, wird heute so ermittelt. Die Ermittlung des Zinsens geschieht durch zwei Klassen: 1. Bonität des Kreditnehmers und 2. Sicherheitenstellung des Kreditnehmers. Durch die jeweilige Bewertung der o.g. Klassen wird dann ein Ergebnis ermittelt, das dann die Höhe des Zinses bestimmt.

Leser: Wie finde ich unter der Vielzahl der Förderprogramme das geeignete Programm für mich? Gibt es einzelne Programme, auf die man sich bei der Franchise-Finanzierung konzentrieren kann?

Klaus Lockemann: Da es eine Vielzahl von Förderprogrammen gibt, die entweder vom Bund und/oder von Bundesland herausgegeben wird, kann Ihnen wahrscheinlich nur ein Spezialist weiterhelfen. Dies sollte ein Berater sein, der in seinem Gebiet –Finanzierungen– als Profi gilt. Die Beraterzentren der KfW-Mittelstandsbank und/oder der Förderinstituten der Bundesländer können jeweilige Auskünfte geben bzw. erteilen. Daraus müssen Sie einen individuellen Finanzierungsplan für Ihr Vorhaben erarbeiten. Teilweise können die Existenzgründer-Center der Hausbank (z.B. Sparkassen) auch weiterhelfen.

Leser: Was passiert, wenn die Fördermittel nicht in dem vorgesehenen Zeitraum zurückgezahlt werden können? Besteht die Möglichkeit einer Verlängerung, wenn fehlendes Verschulden nachgewiesen werden kann?

Klaus Lockemann: Sie sollten immer zuerst mit Ihrer Hausbank sprechen, die Ihr Vorhaben begleitet hat. Die Hausbank verlangt in der Gründungs- und Aufbauphase immer Ihre „Betriebswirtschaftliche Auswertungen“ (BWA’S) und die entsprechenden Jahresabschlüsse, um zu erkennen, ob Ihr Unternehmen noch im Plan liegt. Sollte wirklich der Fall eintreten, dass Sie den Kapitaldienst (=Zins- und Tilgungszahlung) nicht mehr aufbringen können, so können Ihnen die Kredite/Darlehen gekündigt werden. Aber dazu muss es nicht kommen, wenn Sie den Kontakt mit Ihrer Hausbank halten und entsprechende Informationen austauschen.

Leser: Gibt es seitens KfW, Arbeitsagentur oder anderer Institutionen Unterstützung für den Aufbau eines FranchiseNehmer-Betriebes im Ausland?, Ich bin derzeit arbeitslos.

Klaus Lockemann: Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, Ihr Vorhaben auch im Ausland zu unterstützen. Als erstes sollten Sie Ihren zukünftigen Franchise-Geber kontaktieren. Vielleicht hat der Franchise-Geber hier schon Erfahrungen gesammelt. Des Weiteren kommt es auch darauf an, wo und im welchem Ausland Sie sich selbständig machen wollen, wie z.B. EU-Gebiet oder außerhalb der EU. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen hier und jetzt keine genaue Auflistung der evtl. Fördermaßnahmen geben kann.

Leser: Was sind die Anforderungen der Banken etc. an den Franchise-Vertrag, um öffentliche Förderung oder/und eben Kredite zu gewähren?

Klaus Lockemann: Der Franchise-Vertrag wird in den Bereichen: Vertragslaufzeit (gleich mit der Laufzeit der Darlehen), Selbständigkeit (kein Filialbetrieb), Warenbezug (80% über FG), Preisgestaltung (freie Preisgestaltung), Mindestumsatz/Mindestmenge (in Relation), Leistungen und Gebühren (ebenfalls in Relation) sowie Strafen (keine zu hohe Strafen) untersucht. Alle den o.g. Punkt muss der Franchise-Vertrag erfüllen, um eine Förderfähigkeit zu erfüllen. Wenn Sie hierzu genauere Angaben haben möchten, bitte ich Sie, mir eine entsprechende E-Mail zu senden.

Leser: Werden andere Banken dem Beispiel der Deutschen Bank folgen und sich verstärkt im Franchising engagieren?

Klaus Lockemann: Meiner Meinung nach, werden die anderen Geldinstitute noch nicht nachziehen. Die anderen Geldinstitute werden erstmals abwarten, wie sich das Projekt bei der Deutschen Bank entwickelt. Hinzu kommt noch, dass so ein Projekt nur von Privatbanken bzw. Großbanken abgewickelt werden kann. Sparkassen, die meist öffentliche rechtliche Institute sind, und somit der Gemeinde, Kreis, etc. gehören, können auf Grund der Konstellation ein solches Projekt nicht abhandeln.

Klaus Lockemann: Schade, aber die Zeit ist viel zu schnell vergangen. Es hat mir sehr viel Freude bereitet, Ihre Fragen und Anregungen zu beantworten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Vorhaben und ein schönes Wochenende. Ihr Klaus Lockemann




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