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Wie Sie Ihre Abfindung sinnvoll nutzen können

Als „Glück im Unglück“ können Sie die Abfindung nach Ihrer Kündigung betrachten. Denn wie im vorangegangenen Beitrag beschrieben, haben Sie als Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Abfindung. Umso wichtiger ist es, die Abfindung sinnvoll einzusetzen. Wenn Sie noch unschlüssig sind oder abwägen, wofür Sie das Geld verwenden, lassen Sie sich von unseren Tipps in diesem Artikel anregen:

Fünf Dinge, die Sie mit Ihrer Abfindung tun können

1. Geld anlegen

Verschenken Sie möglichst wenig von Ihrer Abfindung! Bedenken Sie die Steuer, Einkommenssteuer, Besteuerung,... Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Abfindung aus freien Stücken an? Oder hat das Arbeitsgericht ihn zur Zahlung verurteilt? In beiden Fällen müssen Sie Ihre Abfindung in voller Höhe versteuern. Beantragen Sie beim Finanzamt die sogenannte Fünftelregelung. Die Fünftelregelung bedeutet, dass das Finanzamt die volle Summe der Abfindung nicht auf das letztjährige Brutto-Einkommen anrechnet, sondern die Steuern rechnerisch über fünf Jahre verteilt. Zwar ist die Gesamt-Steuerlast sofort fällig; ausgezahlt wird nur der Nettobetrag. Aber mit der Fünftelregelung kommen Sie steuerlich meistens günstiger weg.

Haben Sie Ihre Abfindung in voller Höhe (abzüglich ggf. Steuer) ausgezahlt bekommen? Dann nutzen Sie den Geldsegen für Ihre Alterssicherung! Vorausgesetzt, Sie haben das Gefühl oder die Gewissheit, dass Sie schnell einen neuen Arbeitgeber finden.

Jeder seriöse und unabhängige Anlageberater wird Ihnen raten, Ihre ganze Abfindung nicht nur einer einzigen Geldanlage anzuvertrauen. Am sichersten ist ein Mix aus konservativeren und etwas spekulativeren Formen. Ihr Anlageberater sollte einen Test mit Ihnen durchführen, welcher Anlage-Typ Sie sind: eher vorsichtig oder risikobereit. Das Ergebnis dient als Guideline für Ihre Geldanlage.

Meistens empfehlen Anlageberater, das Investment zu splitten: Legen Sie einen Teil Ihres Geldes in Festgeldkonten mit unterschiedlichen Laufzeiten an. So können Sie Zinsschwankungen ausgleichen. Dabei sollte eine kleine Liquiditätsreserve auf einem Tagesgeldkonto verbleiben. Einen weiteren Teil könnten Sie in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Hier sind die Renditen oft geringer, aber es gelten Garantien. Mit einer Teilsumme können Sie Anteile an Immobilien, Fonds oder Edelmetalle erwerben.

Tipps für den Aktien-Erwerb: Als zuverlässige Geldanlagen haben sich stets Indexfonds erwiesen, die auf Unternehmens-Aktien bestimmter Länder und Regionen und deren Aktienindizes basieren. Wer zum Beispiel in einen DAX-orientierten Fonds investiert hat, profitierte vom Zuwachs des deutschen Leitindex von rund 2.300 Punkten in den Jahren um 2003 bis auf über 12.000 Punkte im Jahr 2017.

Lassen Sie sich von einer unabhängigen Institution beraten. Die Verbraucherzentralen (VZ) haben zwar lange Termin-Wartezeiten und verlangen circa 60 bis 90 Euro pro Anlageberatung. Doch es lohnt sich, denn Sie werden dort von unabhängigen Beratern betreut, die Ihnen sagen können, wie Sie Ihre Abfindung nutzen können. Parken Sie Ihr Geld bis zum Termin bei der Verbraucherzentrale auf einem zinsstarken Festgeldkonto.

2. Selbstständigkeit aufbauen

Für eine Selbstständigkeit benötigen Sie eine tragfähige Geschäftsidee. Erste Voraussetzung ist, dass die Geschäftsidee einer Ihrer Leidenschaften entspricht. Denn als Existenzgründer müssen Sie mehr Einsatz zeigen und Motivation entwickeln als ein Angestellter. Vielleicht haben Sie in Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer eine Marktlücke entdeckt, die Ihr Ex-Arbeitgeber nicht oder nur unzureichend abgedeckt hat. Oder an Ihrem Wohnort fehlt ein bestimmtes Handels-, Gastronomie- oder Dienstleistungsangebot – und Sie haben mit ersten Marktrecherchen eine entsprechende Nachfrage eruiert.

Nicht nur Sie selbst müssen von der Geschäftsidee überzeugt sein. Sondern auch potenzielle Geldgeber. Denn trotz Abfindung wird Ihre Existenzgründung kaum ohne Fremdkapital möglich sein. Bauen Sie Ihre Geschäftsidee zu einem konkreten Konzept aus – mit einem professionellen Businessplan. Fragen Sie einen Unternehmens- oder Gründungsberater. Gemeinsam mit Ihnen wird er den Businessplan erarbeiten, um das Geschäftskonzept zu präzisieren und die Kredit- wie Förderbanken von Ihrem Gründunsgvorhaben zu überzeugen. Denn nur überzeugte Banker geben grünes Licht für Kredite. Die Leistungen des Gründungsberaters können Sie sich bezuschussen lassen. Er wird Ihre Existenzgründung als Ratgeber begleiten und Sie mit dem notwendigen kaufmännischen Know-how unterstützen.

Unterschätzen Sie nicht die Start-Investitionen. Die meisten erfolglosen Existenzgründer scheitern nicht an Überschuldung, sondern Unterfinanzierung! Sie müssen eine Marke kreieren und sie oder Ihren Namen durch Werbung bekannt machen. Sie müssen Mitarbeiter und Lieferanten akquirieren, Ihr privates Einkommen sichern – und mit einer Startphase von mindestens sechs Monaten rechnen, eher mehr. Erst nach dieser Startphase werden Ihre Einkünfte den Break-even, sprich die operative Gewinnzone erreichen. Bis der ROI (Return On Investment) geschafft ist, vergeht mehr Zeit. Kurzum: Als Unternehmer brauchen Sie einen langen Atem und eine gewisse Risikobereitschaft. Ersparnisse und Abfindungen reichen selten aus.

3. Franchise-Lizenz kaufen oder Unternehmensnachfolge

Auch bei einer Existenzgründung muss das Rad nicht neu erfunden werden. Wenn Sie eine Franchise-Lizenz erwerben, brauchen Sie keine eigene Geschäftsidee und keinen Markenaufbau. Sie übernehmen ein bereits etabliertes Geschäftskonzept und setzen es in einem geschützten Vertriebsgebiet um. Die Vorteile: Sie können Startfehler vermeiden und bieten Leistungen an, die den Markttest bestanden haben. Sie starten unter einer Marke mit Bekanntheitsgrad. Sie profitieren von den Erfahrungen des Franchisegebers und der bestehenden Franchisenehmer. Außerdem herrscht in Franchise-Netzwerken Arbeitsteilung: Viele administrative Aufgaben übernimmt die Zentrale, sodass Sie sich stärker auf das Kerngeschäft fokussieren können. Außerdem besteht meistens zentraler Einkauf mit entsprechend günstigen Konditionen. Allerdings fallen in den meisten Franchise-Systemen Eintrittsgebühren, monatliche Lizenzgebühren oder andere Abgaben an die Zentrale an.

Eine weitere Möglichkeit Ihre Abfindung zu nutzen kann eine Unternehmensnachfolge oder Firmenübernahme sein. Laut DIHK-Report Unternehmensnachfolge suchten im Jahr 2017 so viele scheidende Alt-Unternehmer wie noch nie nach Juniorchefs oder Erben, die ihren Geschäftsbetrieb fortführen. Sie übernehmen einen etablierten, gesunden Geschäftsbetrieb samt Kundenstamm – ein klarer Marktvorteil. Die Schwierigkeiten liegen darin, dass sich ein realistischer Kaufpreis für ein Unternehmen schwer ermitteln lässt. Außerdem übernehmen Sie die Mitarbeiter und bestehende Strukturen. Die Möglichkeiten des eigenen Gestaltens und der Selbstverwirklichung sind damit begrenzt.

4. Auszeit nehmen und reisen

Sie wissen, dass Sie ein gefragter Arbeitnehmer in Zeiten des Fachkräftemangels sind? Ihnen scheint es klar zu sein, dass Sie schon nach einer kurzen Bewerbungszeit wieder einen Arbeitsplatz finden? Schön, wenn Sie so sicher sind. Dann nutzen Sie die Zeit und Euros Ihrer Abfindung doch ganz anders und erfüllen Sie sich Ihren lang gehegten Reise- oder Erholungstraum. Vielleicht kam die Kündigung ja gerade recht – und Sie hätten sowieso dringend eine Auszeit gebraucht? Besser, Sie starten den nächsten Job entspannt und mit frischer Power statt Burnout-Gefahr. Nichts wäre schlimmer, als gestresst und ausgebrannt weiterzumachen wie bisher.

Ihr Traum: Der Segeltörn in der Karibik? Die Kreuzfahrt? Der Thailand-Luxus-Wellnesstrip? Der entspannte Sommer im eigenen Garten, den Sie endlich in eine grüne Oase verwandeln können? Oder der Jakobsweg zur inneren Einkehr. Vielleicht werden die nächsten Wochen und Monate die schönsten Ihres Lebens. Und jeder Groll über die Kündigung gerät in Vergessenheit.

5. Immobilie(n) kaufen

Immobilien gelten allgemein als krisensichere Kapitalanlagen. Die viel diskutierte Mietpreisbremse zeigt kaum Wirkung. An beliebten Standorten steigen die Mieten ungebrochen. Handelt es sich um die „eigenen vier Wände“, gilt der Grundsatz: Auf die Dauer ist Erwerben günstiger als Miete zahlen.

Reicht die Abfindung als Anschubfinanzierung? Nutzen Sie die Gelegenheit. Ist das Eigenheim einmal abbezahlt, haben Sie mehr von Ihrem zukünftigen Nettolohn. Schließlich stellt die Miete bei den weitaus meisten Arbeitnehmern den größten monatlichen Kostenfaktor dar. Achtung: Haben Sie Einnahmen durch Mieter, müssen Sie diese versteuern und in der Steuererklärung deklarieren!

Fazit

Viele Wege führen nach Rom. Ihre Kündigung ist mehr als nur ein Ende. Sie sollte ein Neuanfang sein. Nutzen Sie die Auszahlung Ihrer Abfindung als Fundament Ihres Neubeginns und zur Verwirklichung Ihres Traums. Oder sichern Sie Ihren Lebensabend damit ab. Die Abfindung allein wird für all diese Projekte nicht reichen – abgesehen vielleicht von Ihrer Traumreise. Aber sie sollte die Startinvestition sein für neue Ziele, die Sie sich setzen.

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