Glossar
für Gründungs-Interessierte
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Was ist eine Franchise-Gründung? (Definition)

Was ist eine Franchisegründung?

Definition: Eine Franchisegründung ist eine Unternehmensgründung im Franchising. Sie unterscheidet sich erheblich von einer Firmengründung als Einzelunternehmer und unter eigenem Namen. Ferner sind dabei zwei verschiedene  Geschäftsmodelle zu unterscheiden:

Franchisenehmer-Betrieb gründen

Laut Definition des Deutschen Franchiseverbandes e.V. ist Franchising eine vertikal-kooperative Vertriebsform selbstständiger Unternehmer, die auf Partnerschaft und Verkaufsförderung abzielt. Vertikal-kooperativ bedeutet Zusammenarbeit auf verschiedenen hierarchischen Stufen (im Unterschied dazu arbeiten horizontale Kooperationen auf gleicher Wertschöpfungsstufe, z.B. in Einkaufsgemeinschaften oder Verbundgruppen).

Franchisenehmer übernehmen als Gruender ein erprobtes Geschäftsmodell quasi gegen Gebühr (s. auch Franchisegebühren). Sie führen die gleiche Marke und dasselbe Corporate Design und produzieren auf möglichst identische Weise dieselbe Leistung wie der Franchisegeber. Und obwohl sie formell selbstständige Unternehmer sind, treten sie nach außen hin als Filialen auf und unterliegen gewissen Weisungs- und Kontrollrechten durch den Franchisegeber. Für den Aufbau, die Finanzierung, die Führung und den wirtschaftlichen Erfolg ihres Gebietes sind sie indes vollkommen eigenverantwortlich.

„Start-up“ im bestehenden Netzwerk

Der Franchisegeber unterstützt die Gründer mit seinem Know-how: Er bietet Hospitationen, Schulungen & Trainings, Hilfen bei Businessplan-Erstellung und Finanzplanungs-Konzepten, Unterstützung bei der Standortsuche und -analyse, das Franchise-Handbuch (Systemhandbuch) für die Abwicklung des laufenden Geschäftes sowie viele weitere Leistungen. Im Geschäftsbetrieb übernimmt der Franchisegeber für seine Partner zentrale administrative Funktionen, die sich von System zu System unterscheiden. Typisch sind laufender Wissenstransfer, zentraler Einkauf, Controlling oder überregionales Marketing, die vom Franchisenehmer vertragsgemäß an die Zentrale ausgelagert werden. Franchisesysteme kennzeichnen sich durch eine Arbeitsteilung, welche die Partner vor Ort von möglichst vielen administrativen Aufgaben befreit, sodass sie sich vor allem auf den Verkauf in ihrem meist geschützten Vertriebsgebiet konzentrieren können (siehe Pflichten des Franchisegebers).

Wie werden Franchisesysteme gegründet?

Der Systemaufbau im Franchising erfolgt oft aus bestehenden Einzelunternehmen heraus. Ist ein Unternehmen mit seinem Produkt oder seiner Dienstleistung in seinem Einzugsgebiet besonders erfolgreich, entsteht der Wunsch nach Expansion in weitere Märkte und Regionen. Entscheidet sich der Unternehmer dabei für die Vertriebsform Franchising, entwickelt er mit Hilfe von Franchise-Experten  eine Unternehmensstrategie, um sein Geschäftsmodell mit Hilfe von Franchisenehmer-Betrieben zu „multiplizieren“. Üblicherweise konzentriert er sich auf ein bestimmtes Produkt oder eine Kategorie, standardisiert die Herstellungs- oder Service- Prozesse, teilt das geplante Expansions-Regionen in zu schützende Vertriebsgebiete ein, sucht Gründer als Partner und schult sie in seinem Pilotbetrieb. Dies kann sogar vor Unterzeichnung des Franchisevertrages im Rahmen einen Hospitation stattfinden, wo dem Kandidaten das Tagesgeschäft durch "learning by doing" vermittelt wird. 

Um seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen und den Partnern für den Verkauf den „Rücken frei“ zu halten, sorgt der Franchisegeber für die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen der Systemzentrale.

Ergänzende Informationen:

Videos zum Thema Gründen mit einem Franchise-Unternehmen:


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