Start in die Selbstständigkeit: Was ist dafür erforderlich?
- Schritt 1: Auf die Selbstständigkeit gründlich vorbereiten
- Schritt 2: Ein Gründercoaching in Anspruch nehmen
- Schritt 3: Informationen über mögliche Förderungen einholen
- Schritt 4: Einen geeigneten Standort finden
- Schritt 5: Die erforderliche Ausstattung besorgen
- Schritt 6: Das Unternehmen formal gründen
Für viele Menschen in Österreich ist es ein Traum, endlich sein eigener Chef zu sein. Die Selbstständigkeit bietet gegenüber einem Angestelltenverhältnis jede Menge Freiheiten, dafür sind das Risiko und die Eigenverantwortung jedoch auch ungleich höher. Damit das geschäftliche Vorhaben von Erfolg gekrönt ist, sollte es vor allem gut und gründlich vorbereitet werden. Dazu sind in der Regel die folgenden Schritte erforderlich.
Schritt 1: Auf die Selbstständigkeit gründlich vorbereiten
Wer die Absicht hat, sich selbstständig zu machen, sollte sich ganz zu Beginn ein paar wichtige Fragen stellen:
- Was möchte ich meinen Kunden anbieten?
- Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
- Welche Kosten werden dabei voraussichtlich auf mich zukommen?
- Welche Behördenwege sind dafür erforderlich?
- Wer kann mich bei der Gründung unterstützen?
- Wie schaffe ich es, die ersten Kunden für mein Unternehmen zu gewinnen?
Die Antworten auf diese Fragen sollten schriftlich festgehalten werden. Auch wenn ein Businessplan in der heutigen Zeit keine zwingende Voraussetzung zur Betriebsgründung darstellt, hilft er dabei, seine eigenen Gedanken in eine ordentliche Struktur zu bringen.
Wer sich für die Gründung Kapital von der Bank ausleihen möchte, kommt ohnehin nicht darum herum, einen Businessplan zu erstellen. Dieser sollte zumindest die folgenden Kernelemente beinhalten:
- Eine Schilderung der eigenen Geschäftsidee
- Eine Beschreibung der Produkte beziehungsweise Dienstleistungen
- Ein Organigramm, das die Struktur des Unternehmens beschreibt
- Eine genaue Analyse des Marktes und der Konkurrenz
- Die Verkaufsstrategie, mit der die ersten Kunden gewonnen werden sollen
- Den rechtlichen Rahmen zum Unternehmen
- Einen genauen Umsetzungsplan mit entsprechenden Meilensteinen
- Eine Finanzplanung mit dem erforderlichen Kapitalbedarf, einem Liquiditätsplan sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Schritt 2: Ein Gründercoaching in Anspruch nehmen
Viele Gründer verzweifeln bereits an den Anforderungen, den die Erstellung des Business-Plans an sie stellt. Das ist jedoch kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen, denn grundsätzlich gibt es in Österreich jede Menge Hilfe in Form von Gründercoachings, die dafür in Anspruch genommen werden kann. Als erste Anlaufstelle dient dabei für viele die Wirtschaftskammer in ihrem jeweiligen Bundesland. Darüber hinaus gibt es auch noch das Unternehmensgründungsprogramm des AMS, das allen zur Verfügung steht, die aktuell arbeitslos sind und sich selbstständig machen möchten. Auch Franchisegeber bieten oftmals eine entsprechende Beratung an, wenn man sich für diesen Weg entscheidet.
Wichtig ist, im Rahmen des Coachings alle Schmerzpunkte so transparent wie möglich anzusprechen. Es geht nicht darum, seine eigene Geschäftsidee an den Coach zu verkaufen, sondern die eventuell vorhandenen Defizite aufzuarbeiten und offene Fragen zu klären.
Es gibt keinen pauschal definierten Ablauf für ein Gründercoaching. In der Auftaktsitzung werden einfach die wichtigsten Themen festgehalten und diese in weiterer Form Schritt für Schritt abgearbeitet.
Schritt 3: Informationen über mögliche Förderungen einholen
Eine wichtige Frage, die eventuell auch gleich im Rahmen des Gründercoachings erörtert werden kann, ist, ob das geplante Vorhaben von einer bestimmten Institution beziehungsweise von der Europäischen Union, dem Bund oder dem Land gefördert wird.
Wer zum ersten Mal in seinem Leben in Österreich ein Unternehmen gründet, kann auf alle Fälle die entsprechenden Vergünstigungen aus dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) in Anspruch nehmen. Dazu zählen unter anderem:
- Befreiung von durch die Gründung anfallenden Bundesverwaltungsabgaben und Stempelgebühren
- Entfall der Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch
- Entfall von Grunderwerbssteuer und Kosten für Eintragung ins Grundbuch (allerdings nur, wenn für die Einbringung von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften Anteile gewährt werden)
Für weitere Förderungen stehen im Internet zahlreiche Datenbanken zur Verfügung, die Auskunft darüber geben, unter welchen Bedingungen eventuelle Vergünstigungen oder Zuschüsse gewährt werden. Zu den bekanntesten Datenbanken gehören dabei unter anderem die Förderdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich, die OekoBusiness Wien Förderdatenbank für umweltrelevante Förderungen sowie die AEA-Förderdatenbank, die eine Übersicht zu allen verfügbaren Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Forschung bietet.
Schritt 4: Einen geeigneten Standort finden
Die Wichtigkeit des Standortes ist vor allem vom Unternehmensgegenstand abhängig. Wer beispielsweise einen Online-Shop im Internet betreibt, muss sich keine großen Gedanken darüber machen, ob das dafür gewählte Büro und Lager für Kunden repräsentativ und gut erreichbar ist.
Anders sieht das aber dann aus, wenn es sich wie beim Franchising oft üblich um einen Laden handelt, in dem zum Beispiel ein Burger-Franchise-System erfolgreich betrieben werden soll. Hier ist die Standortanalyse von entscheidender Bedeutung. In den meisten Fällen bieten die Franchisegeber hier gute Unterstützung beim Finden geeigneter Geschäftsräumlichkeiten an. Dennoch ist es sinnvoll, sich auch selbst Gedanken darüber zu machen.
Zumindest sollte bekannt sein, was Begriffe wie etwa A-Lage oder B-Lage bedeuten. In der Praxis wird dabei zwischen folgenden Lagen unterschieden:
- A1-Lage: Immobilie im Stadtzentrum oder in einem populären Einkaufszentrum mit einer Frequenz von über 10.000 Passanten in der Stunde. Diese Lokale bieten viel Geschäft, sind aber auch entsprechend teuer.
- A2-Lage: Dabei handelt es sich oftmals um Seitenstraßen von Fußgängerzonen oder Geschäftslokale in Fachmarktzentren. Diese sind günstiger in der Miete, können aber für bestimmte Vorhaben gut geeignet sein.
- B-Lage: Auch hier ist eine Unterteilung in B1 und B2 möglich. Es handelt sich dabei generell um Geschäfte in Wohngegenden mit einer deutlich niedrigeren Passantenfrequenz als in den A-Lagen. Dafür sind die Lokale oftmals auch sehr günstig zu haben und werden von lokalen Initiativen gefördert.
Schritt 5: Die erforderliche Ausstattung besorgen
Nachdem feststeht, wie, womit und wo das Unternehmen gegründet werden soll, ist es wichtig, die dafür erforderliche Ausstattung zu besorgen. Einige Franchisegeber kümmern sich um die komplette Geschäftsausstattung.
Doch selbst dann ist es erforderlich, auch noch das Büro mit den wichtigsten Utensilien auszustatten. Neben der IT gehören dazu vor allem Büromaterialien wie Papier, Ordner und Stifte sowie Adress-, Rechnungs- und Eingangsstempel. Besonders beliebt sind dabei Selbstfärbestempel mit eingebautem Stempelkissen, die nach den eigenen Anforderungen gestaltet werden können.
Heutzutage ist es sehr einfach möglich, Drucksachen online zu gestalten. Zur Grundausstattung gehören Briefpapier, Visitenkarten, Adressaufkleber und Notizblöcke. Je nach Branche können auch andere Utensilien wie Terminzettel oder Handwerksblöcke selbst designt und bestellt werden. Das spart Kosten für eine Marketing-Agentur.
Ein wichtiger Aspekt bei der Ausstattung ist eine entsprechend leistungsstarke Internet-Verbindung. Die Anbieter stellen dafür in der Regel eigene Business-Tarife zur Verfügung. Diese haben vor allem den Vorteil, dass im Falle einer Störung wesentlich schneller reagiert wird als bei den Anschlüssen von Privatkunden.
Schritt 6: Das Unternehmen formal gründen
Um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können, ist es wichtig, das Unternehmen auch noch formal zu gründen. Welche Art von Gewerbe dabei angemeldet wird, sollte schon im Rahmen der ersten drei Schritte geklärt worden sein.
Je nach Standort des Unternehmens muss das Unternehmen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen entweder um das magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft.
Die Anmeldung ist unabhängig davon, ob es sich um ein freies oder ein gebundenes Gewerbe handelt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass für ein gebundenes Gewerbe auch die entsprechenden Befähigungsnachweise mitgenommen werden müssen.
Welche sonstigen Unterlagen erforderlich sind, hängt vor allem von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für ein Einzelunternehmen müssen beispielsweise die folgenden Unterlagen bei der Gründung vorgelegt werden:
- Reisepass
- Unterlagen über akademische Grade
- NeuFÖG-Bestätigung der Wirtschaftskammer
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
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