Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 10.12.2015
Inhaltsverzeichnis
Guten Tag liebe Teilnehmer! Ich bin jetzt online und freue mich auf eine rege Diskussion. Ihr Klaus Lockemann.
Leser: Gewährleistet die Mitgliedschaft im Deutschen Franchise-Verband die Seriosität eines Franchisesystems?
Der Deutsche Franchise-Verband hat das Gütesiegel eingeführt. Durch das Gütesiegel soll die Seriosität des Franchisen-Systems (Mitglied) gegeben sein. Allerdings gibt es hier und da noch einige „schwarze Schafe“, die sich in der Vergangenheit eingeschlichen haben. Die Zukunft wird zeigen, ob sich dann das Gütesiegel bewährt hat.
Leser: Guten Tag Herr Lockemann: Welche Instanz kann die Frage kompetent beantworten, ob ein Geschäftsmodell tragfähig, der Franchisegeber finanziell stabil und das bisherige Geschäftsgebaren als seriös zu betrachten ist?
Mir ist keine Instanz bekannt, die Ihnen die gewünschte Auskunft geben kann. Auch die Gütesiegel vom Deutschen Franchise-Verband (Berlin) und dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband (Bonn) prüfen die von Ihnen genannten Kriterien nicht. Selbst die Förderinstitute können Ihnen, auf Grund des Bankgeheimnisses, keine weitere Informationen diesbezüglich geben. Ich muss dabei sagen: Leider! Solche Informationen sind mit Sicherheit von sehr großer Bedeutung.
Leser: Vor einigen Jahre bin ich mit meinem Unternehmen pleite gegangen und habe mich wieder in das Angestelltendasein geflüchtet. Nachdem auch diese „niedere Existenzform“ kaum noch Sicherheit bietet, erwäge ich den Kauf einer Franchiselizenz. Schreckt die frühere Insolvenz potentielle Franchisegeber ab, sollte ich dies überhaupt erwähnen?
Sie können die Vergangenheit nicht verschweigen. Sie müssen damit rechnen, dass entsprechende Institutionen (Schufa, Creditreform, etc.) darüber informiert wurden. Wenn Sie bei der Bewerbung nicht die Wahrheit sagen, oder später auch bei der Finanzierung, müssen Sie mit einer Ablehnung rechnen. Mein Tipp: Lieber offen und ehrlich sein und die damalige Gründe für das Scheitern erläutern.
Leser: Lieber Herr Lockemann: Könnten Sie mir sagen, as unter Anlaufkosten im Franchising zu verstehen ist? Sind die flüssigen Startkosten des Franchisenehmers Teil der Anlaufkosten oder ist es umgekehrt? Was besagt der Break-even?
Unter Anlaufkosten werde alle Kosten, wie z.B. Miete, Gebühren, Werbung u.v.m. verstanden, die Sie benötigen, bis Sie den Break-Even erreicht haben. Die Anlaufkosten (oder auch gerne Verlustkosten genannt) sind i.d.R. immaterielle Kosten. Unter Break-Even wird er Zeitpunkt verstanden, wo Sie soviel Gewinn erwirtschaften, dass Ihre Kosten gedeckt sind. Allerdings ist dann Ihre Privatentnahme (Einzelfirma) dabei noch nicht berücksichtigt.
Leser: Was halten Sie davon, wenn Kreditangebote vom Abschluss einer Versicherung abhängig gemacht werden?
Dazu benötige ich bitte etwas mehr Informationen. Wer ist Kreditgeber und welche Versicherungen? Geldinstitute machen z.B. den Vorschlag, eine entsprechende Risikolebensversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kostete Ihnen nicht viel und nur das Risiko wird abgedeckt. Unseriöse Geldgeber verlangen weit aus mehr an Versicherungen, wie z.B. div. Sachversicherungen, Kapitallebensversicherung, etc..
Leser: Wie überzeuge ich den Banker von meinem Franchise-Konzept? Kann ich eine positive Grundeinstellung und gewisse Kenntnisse des Franchising voraussetzen?
In der Regel leider nicht. Teilweise haben die Banker nur sehr wenige Kenntnisse vom Franchising. Auch div. Presse-Beiträge tragen leider dazu bei, dass das Ansehen des Franchisings nicht besser wird. Sie müssen dabei teilweise schon richtige Aufklärungsarbeiten leisten. Empfehlenswert ist es, wenn Sie einen guten und seriösen Berater dabei haben, der Ihnen hilft. Des Weiteren sollte der Berater Sie auch dementsprechend vor dem Bankgespräch coachen. Hilfreich sind selbstverständlich auch die entsprechenden guten Gründungsunterlagen wie z.B. Businessplan (positive Beweislast).
Leser: Wie kann die Verhandlungsposition der Franchise-Nehmer gegenüber den Finanz- und Förderinstituten gestärkt werden? Ich denke an eine stärkere Einbeziehung größerer Franchisegeber zur Begrenzung des Ausfallrisikos.
Als Franchise-Nehmer sind Sie ein eigenständiger und selbständiger Unternehmer. Eine zu starke Einbeziehung des Franchise-Gebers kann evtl. als ein Filialunternehmen bezeichnet werden. Sie können z.B. auf Statistiken zurückgreifen. Bei einer „normalen“ Existenzgründung scheitern anschließend ca. 62%. Bei einer Existenzgründung im Bereich des Franchisings sind ca. nur 3% (vgl. KfW-Bank). Sie sollten sich solche Informationen vorab beschaffen und anschließend bei dem Gespräch präsentieren (=verkaufen).
Leser: Könnte die Bundesregierung die Banken und Sparkassen dazu veranlassen, einen größeren Beitrag zur Finanzierung von Existenzgründern zu leisten? Eine Erhöhung der Gründerzahl entspricht doch dem volkswirtschaftlichen Interesse des Landes!!!
Gerade deswegen wurden die Fördermittel herausgebracht. Die Förderprogramme können von der KfW-Mittelstandsbank (=Bund) und/oder von der regionalen Stelle (=Bundesland) herausgegeben werden. Hier ist ratsam, je nach Standort und Gründer, die entsprechenden Förderprogramme heraus zu suchen und in die Finanzierung mit einzubeziehen.
Leser: Gibt es für Existenzgründer finanzielle Vergünstigungen seitens des Arbeitsamtes, wenn sie selbst Mitarbeiter einstellen? Muss es sich um Arbeitslose handeln?
Meines Wissens bekommen Sie von der Agentur für Arbeit nur Unterstützung, wenn Sie so genannte „schwer vermittelbare“ bzw. Langzeitarbeitslose einstellen. Ich empfehle Ihnen, sich bei der Agentur für Arbeit entsprechend zu informieren, da dies nicht mein Spezialgebiet ist.
Leser: Ist es üblich, dass Banken im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen eine Schufa-Auskunft oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen?
Es ist durchaus üblich, dass vom Geldinstitut eine entsprechende Schufa-Auskunft bei einer Kreditanfrage eingeholt wird. Zu diesem Zweck wurde die Schufa in der Vergangenheit ins Leben gerufen. Allerdings habe ich noch nicht erlebt, dass ein Geldinstitut eine Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt verlangt hat.
Leser: Kommt für die finanzielle Unterstützung eines Gründungsvorhabens eher ein Business Angel oder eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Betracht?
Sowohl die Business Angel als auch div. Kapitalbeteiligungsgesellschaften finanzieren erst Gründungen ab einer bestimmten Summe. Diese Summe ist für eine Franchise-Gründung viel zu hoch! Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich eine Beteiligung für die Business Angel und/oder Kapitalbeteiligungsgesellschaften lohnen muss. Dementsprechend sind auch die Verzinsung bzw. die Renditeerwartungen der Geldgeber. In meiner langjährigen Praxis ist es bisher nicht vorgekommen, dass einer der genannten Geldgeber sich im Bereich des Franchisings beteiligt hat.
Leser: Ist ein Kauf der WiFÖ-Förderdatenbank auf CD-ROM Gründern zu empfehlen?
Da ich die WiFö-Förderdatenbank leider nicht genau kenne, kann ich hierzu keine Auskunft geben. Allerdings reicht eine Datenbank alleine i.d.R. nicht aus. Die so genannten Feinheiten bei den Förderprogrammen sind in den Datenbanken z.T. nicht enthalten. Weiterhin sollten die Erfahrungswerte von Förderprogrammen mit benutzt werden. Diese Erfahrungen können nur langjährig tätige Berater haben. Mein Tipp: Wenden Sie sich an Ihre zuständige IHK / HWK und lassen Sie sich von einem Profi unterstützen. Übrigens, auch hierfür können Sie eine Förderung bekommen.
Leser: Ich habe bei einem großen Franchisesystem einen Vertrag abgeschlossen, aber noch keinen Betrieb eröffnet. Da es sich um ein ausländisches System handelt, hat mich der Vertrag nicht weiter überrascht. Jetzt bin ich verunsichert. Halten Sie die massive Kritik an Subway für gerechtferigt?
Tut mir leid, aber zu Subway kann ich Ihnen hier und heute keine Auskunft geben. Ich bitte um Verständnis.
Leser: Welche Fördermittel gibt es überhaupt für Franchisenehmer und wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich kann ein Franchise-Nehmer alle Fördermittel für eine Existenzgründung / Gründung beantragen, wie ein „normaler“ Gründer. Spezielle Förderprogramme für das Franchising gibt es so leider noch nicht. Antragsteller ist i.d.R. immer der Gründer bzw. Existenzgründer. Sie müssen aus der Vielzahl der Förderprogramme dann die für Sie in Frage kommenden Förderprogramme heraussuchen und mit einander kombinieren. Bitte bedenken Sie, dass Sie Förderprogramme des Landes und/oder des Bundes nehmen können.
Leser: Kann ich noch ein Gründungsdarlehen beantragen, wenn mein Unternehmen schon einige Zeit aktiv ist?
Dabei kommt es darauf an, wie lange Ihr Unternehmen schon aktiv ist, und wofür Sie das Geld benötigen. Grundsätzlich können auch schon bestehende Unternehmen gefördert werden. Mein „ältester“ Klient war ein Facheinzelhandel von 1903! Auch dieser Facheinzelhandel hat noch Förderprogramme bekommen.
Leser: Lassen sich auch die Vorbereitungskosten mit Förderdarlehen finanzieren?
Ihre Vorbereitungskosten sehe ich als so genannte Betriebsmittel (=immaterielle Investitionen) an. Diese können z.B. über die KfW-Mittelstandbank finanziert werden (Betriebsmittelvariante). Natürlich müssen diese Vorbereitungskosten in einem realistischen Zeitrahmen bewegen.
Leser: Kann ich mir Büroausstattung, Computer, Auto etc. als Eigenkapital anrechnen lassen? Bei welchem EK-Anteil bin ich bei einer Kreditanfrage auf der sicheren Seite?
Sie können bei den Sachinvestitionen auch Ihre Büroausstattung, Computer, Auto, etc. einbringen. Diese Teile werden dann zu einem realistischen Marktwert angerechnet, dies bedeutet z.B., ein Computer der schon 4 Jahre alt ist, wird nicht als neuer Computer angerechnet. Grundsätzlich sollten Sie mind. 15% bis 20% von den Gesamtinvestitionen als Eigenkapital vorweisen können.
Leser: Was halten Sie von Franchise-Systemen, die in Anlehnung an Networking-Systeme mehrere Hierarchie- und Provisionsstufen umfassen?
Ehrlich gesagt, nicht viel! Dies erinnert mich sehr stark an die so genannten Strukturvertriebe (z.B. im Finanzdienstleistungsbereich) oder an die Schnell-Ball-Systeme. Da sollte man überprüfen, in wie fern es sich hier um richtige Franchise-Betriebe handelt, und nicht um „versteckte“ Strukturvertriebe.
Leser: Guten Tag Herr Lockemann: Fallen Systeme, die keine monatliche Betreuungsgebühr verlangen, noch unter die strikte Definition des Franchising?
Ich kenne Franchise-System, die keine monatliche Gebühr verlangen. Es gibt auch Franchise-Systeme, die nur eine sehr kleine Gebühr verlangen. Wenn Sie gerne wissen wollen, ob es sich dabei noch um ein seriöses System handelt, so lassen Sie mir bitte eine entsprechende E-Mail zukommen.
Leser: Haben langjährige persönliche Beziehungen zu einer Bank aufgrund der neuen Rating-Anforderungen überhaupt noch einen Einfluss auf die Kreditentscheidung?
Ja! Gerade die langjährige Beziehung zu Ihrer Hausbank kann die Kreditentscheidung eher positiv ausfallen lassen. Es sei denn, Sie sind in der Vergangenheit nur negativ aufgefallen (z.B. nur Überziehungen, keine Absprachen eingehalten, u.v.m). Dann könnte der Schuss nach hinten losgehen, ich meine, dann sind Ihre Daten entsprechend gespeichert und bekommen keinen Kredit.
Leser: Kennen Sie zufällig das Angebot der F License Lease AG (FLease)? In welchen Fällen halten Sie es für erwägenswert?
Das Angebot von F License Lease AG ist mir bekannt. Es ist noch ein neues Unternehmen, wo die Zeit entscheiden wird, ob sich das Finanzierungsangebot durchsetzen wird.
Leser: An wenn kann ich mich bei konkreten Finanzierungsfragen wenden und eine ehrliche und vor allem unabhängige Meinung/Analyse bekommen. Was kostet so eine Beratung und durchrechnung meiner Situation und Möglichkeiten?
Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag: Bitte senden Sie mir eine E-Mail, und ich werde Ihnen den notwendigen Kontakt herstellen.
Schade, die Zeit ist leider vorüber. Ich bedanke mich für die rege Teilnahme und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Ihr Klaus Lockemann.