Was ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? (Definition)
Was ist die DSGVO?
Definition: Die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – ist die EU-weit einheitlich geltende Regelung zu Datenschutz und Datenverarbeitung. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Bis zu diesem Datum mussten alle Unternehmen, die Kundendaten verarbeiten, diese Richtlinie in ihrem Geschäftsverkehr umgesetzt haben.
Die DSGVO ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 und trägt der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung. Sie gilt als zukunftssicher für Techniken wie Cloud-Computing, Web-Tracking/Cookies oder Profil-Verwaltung (siehe auch Consumer Relationship Management).
Balance zwischen Verbraucherschutz und Unternehmensinteressen
Die DSGVO steht im Spannungsfeld zwischen Verbraucher- (Endkunden)-Interessen und wirtschaftlichen Wachstums-Wünschen der Unternehmen. Die Verbraucher sollen mehr denn je selbst über die Nutzung und Verarbeitung ihrer Daten bestimmen. Daher müssen die Unternehmen die Datenverarbeitung transparenter gestalten und mehr denn je Einverständnisse einholen (insbesondere bei Werbemaßnahmen zur Neukundengewinnung sowie Bestandskunden-Verkaufs-Aktionen). Gleichzeitig möchte die Datenschutzgrundverordnung den rechtlichen Rahmen für innovative Geschäftsmodelle in der digitalen Welt schaffen. Ein weiteres Ziel der DSGVO lautet, Kunden in der EU vor Datenmissbrauch durch Institutionen und Unternehmen von außerhalb der EU zu schützen.
Beispiele für die Datenverarbeitung laut DSGVO:
- Daten werden pseudonymisiert – das heißt: Personennamen, User-Namen/Nicknames oder andere identifizierbare Benennungen werden durch kryptische Zahlen- und Buchstaben-Kombinationen ersetzt
- Datenverarbeitung wird transparenter – das bedeutet: Betroffene müssen stets genau über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt werden und zustimmen. Datenschutzerklärungen müssen leicht verständlich formuliert werden. In den meisten Fällen sind explizite Einverständnisse nötig. Anderenfalls haben z.B. Online-Shop-Käufer ein „Recht auf vergessen-Werden“ durch unverzügliche Datenlöschung
- Einverständnisse können automatisch gelten – in Einzelfällen. Beispiele: Besteht Kundenverkehr per Brief und Bestellkarte (z.B. Katalogversand oder Direktwerbe-Response), muss keine gesonderte Bewilligung seitens des Kunden eingeholt werden. Bei Forschungszwecken kann ein genereller Konsens zur Weiterverarbeitung aller im Forschungsprojekt erhobenen Personendaten ohne Einverständnis für jeden einzelnen erhobenen Wert gelten
DSGVO-Tipps:
- Checkliste des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der DSGVO in Unternehmen
- Datenschutz in Franchise-Zentralen: Was konkret zu tun ist