Glossar
für Gründungs-Interessierte
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Was ist das Stammkapital? (Definition)

Stammkapital – was ist das?

Definition: Das Stammkapital ist das Eigenkapital einer GmbH oder einer UG. Es wird auch als Einlagekapital, Mindestkapital oder Nominalkapital bezeichnet. Das Stammkapital entspricht der Summe aller Einlagen der an einer Gründung Beteiligten. Es dient als Garantie für Haftung und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und damit vornehmlich als Sicherheit für Gläubiger.

Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?

Bei Gründung einer deutschen GmbH haben die Gesellschafter das Stammkapital in einer Mindesthöhe von 25.000 Euro einzulegen. In Österreich 35.000 Euro, in der Schweiz 20.000 Franken.

Wie viel Stammkapital ist zur UG-Gründung nötig?

Die UG - genaue Bezeichnung: UG (haftungsbeschränkt) - gilt als die Existenzgründer-freundliche“ Variante der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Deutschland. Das Kürzel UG steht für Unternehmergesellschaft. Statt das komplette vorgeschriebene GmbH-Stammkapital aufzubringen, müssen sich die Gesellschafter mit einer Mindesteinlage von nur einem Euro beteiligen. Zweck der UG ist es jedoch, sie in eine reguläre GmbH umzuwandeln. Hierfür hat die Gesellschaft Jahr für Jahr 25% ihres Gewinnes als Rücklage zu bilden, bis 25.000 Euro erreicht sind. Es steht den Gesellschaftern allerdings frei, ob sie ihr Unternehmen tatsächlich umbilden oder weiterhin als UG führen wollen.

Wie viel Stammkapital benötigt eine Gründerprivilegierung in Österreich?

Wer mit geringerer Belastung starten möchte, kann eine Gründerprivilegierung mit einem Stammkapital ab 10.000 Euro beantragen. Allerdings muss das Kapital binnen 10 Jahren auf den Wert der regulären GmbH erhöht werden.

Wie hoch ist das Stammkapital einer Limited?

Bei Gründung einer Limited (Ltd.) nach britischem Recht ist keine Mindesthöhe der Stammeinlage festgelegt. Die Gründung kann mit wenigen britischen Pfund vollzogen werden. EU-Liberalisierungen ließen die Gründung einer Limited auch außerhalb Großbritanniens zu, was vermehrt ab den 90er-Jahren geschah. Vor der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 war diese Kapitalgesellschaftsform beliebt bei deutschen Gründern.

Benötigt eine AG Stammkapital?

Bei der AG (Aktiengesellschaft) spricht man nicht von Stammkapital. Ihre Mindesteinlage heißt Grundkapital. Die Mindesthöhe beträgt in Deutschland 50.000 Euro, in Österreich 70.000 Euro und in der Schweiz 50.000 Franken. Also jeweils die doppelte Höhe wie die Mindesteinlage der GmbH.

Wofür wird das Stammkapital verwendet?

Bei einer GmbH und einer UG handelt es sich um Kapitalgesellschaften. Sie haften nur mit dem Geschäftsvermögen. Geht das Unternehmen in die Insolvenz, bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter unangetastet, sofern keine Rechtsverstöße vorliegen. Ergo dient das Stammkapital in erster Linie der Haftungssicherheit für die Gläubiger (Kreditoren).

Durch das Handelsregister ist die Höhe des Stammkapitals öffentlich einsehbar. Somit können sich Gläubiger eine wichtige Grund-Information über den finanziellen Status der GmbH einholen.

Das Stammkapital ist weder für Investitionen noch zur Gewinnausschüttung an die Gesellschafter oder als längerfristige Liquiditätsreserve für Zahlungsausfälle vorgesehen.

Das Stammkapital kann besonders in der Gründungsphase auch dazu dienen, zeitweilige Verluste oder kurzfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen.

Reduziert es sich aber auf die Hälfte der ursprünglichen Einlagen, muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden und Gegenmaßnahmen beschließen. Wird das Stammkapital vollständig aufgezehrt, müssen die Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen. Anderenfalls machen sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar.  

Wer zahlt das Stammkapital ein?

Das Stammkapital müssen alle Gründer und Gesellschafter einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer UG (haftungsbeschränkt) einzahlen. Es entspricht ihren individuellen Geschäftsanteilen und bildet die Summe der Stammeinlagen aller Gesellschafter. Die Höhe und Anteile werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?

Drei Schritte und Termine sind nötig, um das Stammkapital einzuzahlen und die beschränkte Haftung zu erreichen:

  1. Notartermin
  2. Kontoeröffnung und Einzahlung
  3. Handelsregistereintrag

Bis zum Handelsregistereintrag haften die Gesellschafter persönlich. GmbHs werden in dieser Phase als GmbH i.G. (in Gründung) bezeichnet.

Erster Termin: beim Notar

Vereinbaren Sie einen Notartermin. Bringen Sie Ihre vollständigen Gründungs-Unterlagen mit, damit der Notar sie beurkunden kann. Zu diesem Termin müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer erscheinen. Fehlt einer oder fehlen einzelne, sind von ihrer Seite notariell beglaubigte Vollmachten vorzulegen.

Zweiter Termin: bei der Bank

Vereinbaren Sie einen Termin zur Eröffnung eines GmbH- oder UG-Kontos bei Ihrer Bank. Zu diesem Termin bringen Sie die notariell beglaubigten Gründungs-Urkunden und -Unterlagen mit. Überweisen Sie die Stammeinlage auf das Konto oder zahlen Sie in bar ein, um den Vorgang zu beschleunigen.

Dritter Termin: beim Notar (Handelsregistereintrag)

Liegt Ihnen der Einzahlungs-Beleg Ihrer Bank vor, senden sie ihn dem Notar zu. Er beantragt die Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Nach Erhalt der Bestätigung gilt die Gründung als vollzogen. Damit setzt die beschränkte Haftung ein.

Achtung: Der Handelsregister-Eintrag ist in Deutschland erst dann möglich, wenn jeder Gesellschafter mindestens 25 Prozent seiner Geschäftsanteile eingezahlt hat und insgesamt 12.500 Euro an Gesamt-Einlagen vorliegen. In der Schweiz müssen die 20.000 Franken vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit voll einbezahlt werden. 

Wo wird das Stammkapital hinterlegt?

Das Stammkapital ist in bar auf einem Firmenkonto oder als Sacheinlage zu hinterlegen.

Warum Stammkapital erhöhen?

Ein Unternehmensziel der meisten Gründungen heißt Gewinnmaximierung und Wachstum/wirtschaftliche Expansion. Zur Erhöhung der Haftungssicherheit sowie der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens bei den Geschäftspartnern ist eine Stammkapital-Erhöhung bei Ausweitung der Geschäftstätigkeit sinnvoll.

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