

Die Kriterien, die Franchise-Geber bei der Auswahl seiner Partner anwendet, sind so unterschiedlich wie die in Betracht kommenden Tätigkeitsfelder. Manche Kriterien ergeben sich aus den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, andere aus der jeweiligen Unternehmensphilosophie. Die Auswahlkriterien für Franchise-Nehmer erstrecken sich vorwiegend auf
Die persönlichen Merkmale des Franchise-Nehmers prägen in vielerlei Hinsicht das Klima in seinem Betrieb und die Kundenkontakte seiner Mitarbeiter. Da die Philosophie des Franchising seinen weltweiten Siegeszug dem gezielten Zusammenwirken sich ergänzender Kräfte verdankt, besitzen die Charaktereigenschaften der Beteiligten auch entscheidende Bedeutung für die Funktionsfähigkeit und den Erfolg des gesamten Franchise-Systems. Häufig gewünschte Persönlichkeitsmerkmale sind in diesem Zusammenhang Kontaktfreude, Begeisterungsfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Lernfähigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität, Entscheidungsfreude, Führungsstärke und Durchhaltevermögen. Die Einstellung der Familie bzw. des Lebensgefährten ist ebenfalls von Interesse, da der Franchise-Nehmer besonders in der Aufbauphase das Verständnis und manchmal auch die aktive Unterstützung seiner Angehörigen benötigt.
Die fachlichen Anforderungen sind überwiegend vom Tätigkeitsfeld des Franchise-Gebers abhängig. Im Bereich des Vertriebsfranchising werden meist kaufmännische Kenntnisse oder Erfahrungen erwartet, während im Dienstleistungsfranchising handwerkliche Fertigkeiten und andere praktische Fähigkeiten Vorrang haben.
Das Franchising eröffnet auch jenen Existenzgründern die Chance zum Aufbau
eines eigenen Betriebes, die selbst noch keine Managementerfahrung sammeln
konnten. Spezielle Branchenkenntnisse sind nicht erforderlich, wenn der
Franchise-Geber ein umfassendes Schulungsprogramm für die Ausbildung von
Neueinsteigern vorsieht. Nur in Ausnahmefällen wird ein bestimmter Abschluss in
Form eines Meisterbriefes oder Diploms verlangt.
Der Franchise-Einsteiger muss über ausreichend Eigenkapital zur Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der Abdeckung der Anlaufkosten und der Eintrittsgebühr verfügen. Der Eigenkapitalanteil sollte in der Regel ein Drittel der gesamten Investitionssumme nicht unterschreiten. Es dürfen keine Gründe vorliegen, die eine Fremdfinanzierung des Restbetrages auschließen. Die Bonität des Franchise-Interessenten kann vom Franchise-Geber gezielt überprüft werden.