

Meyer-Köring GbR
Jan Patrick Giesler
Oxfordstr. 21
D-53111 Bonn
Wie sieht ein Franchise-Vertrag aus?
Beendigung des Franchise-Vertrags
Risiken beim Start ins Franchising
Fehlende Leistungen des FG - was tun?
Was passiert, wenn der FG pleitegeht?
Franchise-Betrieb nach Vertragsende
Änderungen am Franchise-Vertrag?
Prüfung des Franchise-Vertrages
Anwalt als Entscheidungshilfe?
Rechtsbasis für Franchise-Systeme
Informationspflichten im Franchising
Herr Dr. Jan Patrick Giesler ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Meyer-Köring in Bonn und hat sich auf Franchise-Recht spezialisiert. In diesem Video beatwortet er ausführlich die Frage, wem denn eigentlich ein Franchise-Betrieb nach Beendigung des Franchise-Vertrags gehört. Da dies nicht eindeutig und pauschal beantwortet werden kann, bedient sich Herr Dr. Giesler anschaulicher Beispiele. Generell lässt sich aber sagen, dass dem Franchise-Nehmer die Betriebsmittel und dem Franchise-Geber die Markenrechte gehören.