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Informationspflichten im Franchising

 

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Interview mit Dr. Jan Patrick Giesler, Kanzlei Meyer-König (Rechtsanwalt) und Reinhard Wingral, Global Franchise AG (Vorstand)

Dr. Jan Patrick Giesler ist Rechtsanwalt und kennt sich bestens mit den Informationsanforderungen aus, die anfallen, bevor ein Franchisevertrag zustande kommt. Da der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer einen Informationsvorsprung hat, ist es vor Vertragsabschluss seine Pflicht, das System betreffende Informationen offen zu legen. Fehler innerhalb der vorvertraglichen Aufklärungspflicht können zur Haftung des Franchisegebers führen.

Doch nicht nur Franchisegeber müssen Informationen preisgeben - auch der Franchisenehmer unterliegt einer Aufklärungspflicht. Unter anderem ist er verpflichtet, seinen beruflichen Werdegang, seine fachlichen Erfahrungen, sein persönliches Budget und auch die persönlichen Verhältnisse zu offenbaren.

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