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Franchising-Tipps

Grundlagen des Franchising » Recht im Franchising

Internationaler Rechtsschutz

Rechtsanwälte Dr. Christoph Liebscher MBA (Insead) und DDr. Alexander Petsche MAES (Brügge)

Internationaler Rechtschutz

Ebenso wie generell bei der Entwicklung von Franchisesystemen sollte auch beim grenzüberschreitenden Franchising aus rechtlicher Sicht der Rechtsschutz für Immaterialgüterrechte, wie z.B. Markenrechte, an erster Stelle stehen. Der Schutz derartiger Immaterialgüterrechte richtet sich in der Regel nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen.

Es ist entscheidend, dass der Franchisegeber seine gewerblichen Schutzrechte umgehend im Zielland schützen lässt, wenn er dies nicht schon vorausschauend früher getan hat. Bei einer zu frühen Registrierung besteht allerdings die Gefahr einer Löschung. Im EU-Raum gilt aufgrund der EG-Markenrechtsrichtlinie einheitlich, dass eine Marke gelöscht werden kann, wenn sie während 5 Jahren nicht ausreichend gebraucht bzw. ohne ausreichende Rechtfertigung nicht gebraucht wurde.

Österreich ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) und des Madrider Abkommens über die zentrale Registrierung von Marken (MMA). Beide Abkommen erleichtern u.a. den internationalen Markenrechtsschutz.

Die PVÜ gibt dem österreichischen Franchisegeber u.a. bei der Registrierung von Mustern und Marken die Möglichkeit, die sogenannte Unionspriorität in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass eine in Österreich vorschriftsmäßig angemeldete Marke innerhalb von 6 Monaten ab ihrer Anmeldung in den Mitgliedsstaaten des PVÜ angemeldet werden kann und dabei die österreichische Priorität genießt. Da dem PVÜ derzeit über 90 Staaten angehören, kann somit auf der Basis der österreichischen Priorität praktisch weltweiter Schutz erreicht werden. Einer der wesentlichen Nachteile des PVÜ ist, dass in jedem einzelnen Land Anmeldeverfahren durchzuführen und die entsprechenden Verfahrenskosten zu tragen sind.

Das MMA sieht als weiteren Schritt daher die Möglichkeit einer Bündelregistrierung vor. Die Marke wird, nachdem sie in Österreich eingetragen ist, beim internationalen Büro der WIPO in Genf registriert. Inhalt und Schutzumfang der Marke richten sich aber nach wie vor nach den einzelnen nationalen Rechten. Die Schutzdauer beträgt bei der internationalen Registrierung 20 Jahre und kann beliebig oft um weitere 20 Jahre verlängert werden. Derzeit gehören dem MMA über 33 Staaten an. Für den EU-Bereich ist die EG-Markenrechtsrichtlinie zu beachten, die zu einer weitgehenden Vereinheitlichung wesentlicher Aspekte des Markenrechts führt.

Rechtsform

Bei der Wahl der Rechtsform für das internationale Franchising spielen vor allem drei Faktoren eine Rolle: Organisatorische – und Managementerfordernisse, allfällige Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner sowie steuerrechtliche Aspekte. Besonders einzugehen ist deshalb auf die Themen:

  • Direktes Franchising
  • Tochtergesellschaft/Niederlassung
  • Joint-Venture
  • Master-Franchisevertrag

Anpassung des Franchisevertrages

Der im Heimatland des Franchisegebers entwickelte Franchisevertrag ist den rechtlichen Erfordernissen des Ziellandes anzupassen. Daneben wird es freilich einer ausführlichen Prüfung bedürfen, inwieweit das Franchisepaket unverändert im Zielland einsetzbar ist und welche Modifikation es allenfalls bedarf. Da der Franchisegeber nur ein erprobtes Franchisepaket vergeben soll, ist weiters zu prüfen, ob die Expansion nicht mit einem Probebetrieb im Zielland beginnen muss, um die notwendigen praktischen Erfahrungen für die Adaptation des Franchisesystems zu schaffen.

Aus rechtlicher Sicht sind zunächst die bereits erwähnten Aspekte zu prüfen, nämlich vor allem:

  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Konsumentenschutz
  • Bestimmungen über allgemeine Geschäftsbedingungen und überraschende oder nachteilige Klauseln
  • kartellrechtliche Vorschriften
  • Beschränkungen beim Erwerb und der Veräußerung von Miet- und Eigentumsrechten an Geschäftslokalen
  • arbeitsrechtliche Bestimmungen
  • steuerrechtliche Überlegungen.

Steuerrechtliche Aspekte

Bei der Behandlung steuerrechtlicher Aspekte ist den beiden folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

  • Die Rechtsform
  • Die Qualifikation der Zahlungsflüsse

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