

Vertragsgestaltung - Zivilrecht
Österreichisches Recht: Investitionen des Franchise-Nehmers
Rechtsanwälte Dr. Christoph Liebscher MBA (Insead) und DDr. Alexander Petsche MAES (Brügge)
Die Gestaltung eines Franchisevertrages ist Maßarbeit. Es ist daher nicht nur wegen der Kürze des Beitrags unmöglich, umfassend alle wesentlichen Vertragspunkte darzustellen, sondern auch, weil diese von den Besonderheiten des konkreten Systems abhängen.
In der Folge sollen daher nur die generellen Elemente eines Franchisevertrages behandelt werden und die Probleme, die sich bei den meisten Franchiseverträgen stellen. Soweit kartellrechtliche Aspekte bei der Ausgestaltung der Vertragsbestimmungen eine Rolle spielen, werden diese kurz erwähnt und ausführlicher unter Punkt 2. behandelt.
Bevor mit dem Aufbau eines Franchisesystems und somit auch mit dem Entwurf eines Franchisevertrages begonnen wird, ist den Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes besondere Aufmerksamkeit zu widmen:
Dieser Verhaltenskodex gilt für die Mitglieder des Österreichischen Franchise-Verbandes. Er kann auch von Nichtmitgliedern als Leitlinie der Gestaltung des Franchisevertrages herangezogen werden und als Maßstab für die Angemessenheit vertraglicher Regelungen dienen. In Punkt 5.4. enthält der Ehrenkodex eine Auflistung der Vertragsbedingungen, die ein Franchisevertrag jedenfalls enthalten sollte:
Es gibt in Österreich keine zivilrechtlichen Vorschriften, die speziell auf Franchiseverträge anwendbar sind. Es besteht daher grundsätzlich eine weitgehende Freiheit in der Gestaltung des Franchisevertrages. Dennoch gibt es einige Bestimmungen des zwingenden Rechts, die auch auf Franchiseverträge Anwendung finden und die zu beachten sind: