Herr Rolf Gerhard Kirst: Guten Morgen
liebe Chatfreunde, leider hat uns die Technik ein wenig aufgehalten - nun sind
wir aber startbereit und freuen uns auf Ihre Fragen zum Thema: Franchiselizenzen
aus dem Ausland.
Leser: Guten Morgen, Herr Kirst, Als
Geschäftsführer des Franchise Pool International helfen Sie Franchisegebern,
geeignete Partner im Ausland zu finden. Wo liegt der Schwerpunkt Ihrer
Tätigkeit? Mit wem arbeiten Sie im Ausland zusammen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Meine Arbeit ist
zweigeteilt. Einmal helfe ich deutschen Systemen Partner im Ausland zu finden
und auf der anderen Seite versuche ich für ausländische Systeme Partner in
Deutschland zu finden. Mein Schwerpunkt ist die Vermittlung von Masterpartner im
In- und Ausland.
Leser: Guten Morgen! Was bedeutet der
englische Begriff des ‚Business Format Franchising‘?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Will ein
Franchisegeber seine eigenen Produkte mittels Franchisepartner vertreiben,
spricht man von Produktfranchising. Bietet der Franchisegeber hingegen ein
System, somit ein Geschäftsformat an, dann spricht man von Business Format
Franchise. Etwa 80 % aller Systeme zählen zu dieser Kategorie, auch Mc Donald's
ist BFF, da Mc Donald's ja keine eigenen Produkte vertreibt, sondern ein Konzept
zum Betrieb eines Fastfood Restaurants.
Leser: Hallo und guten Morgen Herr Kirst!
Meine erste Frage lautet: Wie hat die Franchise-Wirtschaft im internationalen
Vergleich die Finanzkrise gemeistert?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die
Franchisebranche hat sich in den letzten 2 Jahren sogar gut entwickelt und
trotzt der Krise. Insbesondere die Nachfrage nach Franchiselizenzen ist deutlich
gestiegen.
Leser: Wo erfahre ich, ob der ausländische
Franchisegeber, mit dem ich im Gespräch bin, in seinem Land als seriös
gilt?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Der beste Weg ist
über die nationalen Franchiseverbände.
Leser: Sie vermitteln selbst Masterlizenzen.
Wie sichern Sie die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Geschäftskonzepte
in Hinblick auf Deutschland ab?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Einmal sehe ich mir
jedes Konzept im Ausland persönlich an. Dies ist zwar ein großer Aufwand, aber
dadurch kann ich schon eine wichtige Vorauswahl treffen. Mit meiner eigenen
Erfahrung schätze ich dann ab, welche Aussichten für das System in Deutschland
bestehen. Ich prüfe danach die Unterlagen und erwarte eine Marktanalyse für
Deutschland.
Leser: Welche Informationen decken die
amerikanischen ‚Disclosure Documents‘ ab? Gibt es vergleichbare Dokumente in
Deutschland?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Das sogenannte UFOC
in USA unterliegt strengsten Kritetrien, die weitaus schärfer sind als bei uns
in Deutschland. Wir sprechen hier von vorvertraglicher Aufklärung, haben aber
weit weniger Angaben zu machen als in den USA.
Leser: Welches sind im internationalen
Franchising nach Ihrer Kenntnis gegenwärtig die Wachstumsbranchen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Wachstumsbranchen
im internationalen Franchise sind Essen/Trinken und Wellness. Bei Franchise von
Deutschland sind auch Systeme gefragt, die technisches Know-how anbieten.
Leser: In welchen Schritten gehe ich beim
Erwerb einer ausländischen Master-Lizenz vor?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Hier ein grober
Vorschlag: 1. Machbarkeit des Systems in Deutschland, 2. Erfolg des Systems in
seinem Land, 3. Finanzielle Kalkulation - lohnt es sich finanziell? 4. Welche
Leistung bekommt man vom Franchisegeber? 5. Wie erfolgt die Kommunikation und in
welcher Sprache? 6. Kennt man die Geschäftsmentalität des Landes und kommt man
damit zurecht? Es gibt sicher noch viele Kriterien, die hier aber leider keinen
Platz finden.
Leser: Welche Dienstleistungen kann Franchise
Pool International dem potentiellen Käufer einer Franchise-Lizenz
anbieten?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Ich selber war 12
Jahre als Master eines kanadischen Systems tätig. Diese praktischen Erfahrungen
kann ich dem deutschen Interessenten gerne zur Verfügung stellen. In erster
Linie vermittle ich Masterlizenzen und berate den Bewerber bis zum
Vertragsabschluss. Wenn gewünscht, kann ich aber auch beim Aufbau des Systems in
Dtl. behilflich sein, als sogenannter Coach.
Leser: Guten Morgen, welche schriftlichen
Nachweise erwartet ein ausländischer Franchisegeber? Müssen sie noch übersetzt
und beglaubigt werden?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Was meinen Sie mit
Nachweise? Sie müssen sich auf eine Kommunkationssprache einigen, in der Regel
ist das Englisch. Wenn Sie ein Profil oder einen Lebenslauf von sich vorlegen,
sollte dieser mindestens auf Englisch sein, aber beglaubigen lassen müssen Sie
dies nicht.
Leser: Wie viele Franchise-Systeme gibt es
derzeit in der Welt und welche Länder sind im Franchising führend?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die Frage nach der
Zahl von Frnchisesystemen weltweit ist wie die Zahl der Sterne - man weiß es
nicht. In Europa zählt man etwa 7500 verschiedene Systeme in USA 2500 Systeme.
Aber in Ländern wie China, wo ebenfalls 3000 Systeme genannt werden, sind sich
die Experten uneinig, wieviele davon auch echte Franchisesysteme sind. Deshalb
ist es oft eine Frage der Definition, was man als richtiges Franchise
bezeichnet.
Leser: Welche besonderen Chancen und Risiken
sind mit den Franchise-Lizenzen ausländischer Systeme verbunden?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die Chancen sind
vielfältig, wenn es eine wirklich neue Idee ist, die es bei uns noch nicht gibt.
Weiterhin kann man von Systemen aus Nordamerika viel lernen - ich habe nur gute
Erfahrung mit meinen Partnern aus Kanada gemacht. Die Risiken sind genauso
vielfältig, wenn man sich nicht richtig absichert. Vor allem muss man genau
prüfen, mit wem man zusammenarbeiten will. Man muss unbedingt die Zentrale im
Ausland besuchen und dort mit Franchisenehmern oder anderen Mastern sprechen.
Oftmals fehlt es an der richtigen Einführung für einen Master und man erfährt zu
wenig über die Aufgaben als nationaler Franchisegeber, denn diese Aufgabe
übernimmt ja ein Master. Auch ist es ein großer Unterschied, ob man mit einem
System aus dem europäischen Ausland zusammen arbeiten will oder mit einem System
aus USA oder vielleicht sogar aus Brasilien oder China.
Leser: Eignen sich Franchise-Lizenzen
ausländischer Systeme auch für Investoren, welche die entsprechenden Betriebe
nicht selbst führen wollen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Eigentlich sollte
zuerst der Franchisepartner gefunden sein, der das System im Inland einführt und
das operative Geschäft übernimmt. Wenn sich dann ein Investor daran beteiligt,
so ist das gut und macht Sinn. Ich kenne zum Beispiel einige Interessenten für
ausländische Systeme, die aber nicht über das nötige Kapital verfügen und froh
wären, einen Investor ins Boot zu holen.
Leser: Worauf ist beim Kauf einer
ausländischen Master-Lizenz besonders zu achten? Wo liegen die
Fallstricke?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Beachten Sie
folgendes: 1. Passt das System in den deutschen Markt? 2. Ist das System im
Heimatland erfolgreich? 3. Funktioniert die Kommunikation? 4. Welche Leistungen
bietet der Franchisegeber? 5. Rechtliche Prüfung ist ebenfalls
existenznotwendig. 6. Unbedingt das System vor Ort ansehen und wenn möglich in
anderen Ländern, wo es schon einen Partner gibt. Dies sind nur einige Punkte,
die mir so schnell einfallen.
Leser: Was passiert mit der bereits gezahlten
Eintrittsgebühr, den erworbenen Nutzungsrechten an einer Marke sowie den
inländischen Betrieben, wenn ein ausländischer Franchisegeber im Heimatmarkt in
Konkurs geht?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Dies ist ein
geschäftliches Risiko, das man nicht unterschätzen sollte. Deshalb empfehle ich,
dies mit einem Fachanwalt vor Vertragsunterzeichnung zu klären. Der beste Weg
ist es, wenn der Vertrag es erlaubt, in diesem Fall die Nutzungsrechte weiter
behalten zu dürfen und wenn man das Geschäft danach auch weiter betreiben darf
mit der Option, eventuell sogar den Namen zu ändern. Die Eintrittsgebühr werden
Sie schwerlich zurück erhalten, wenn der ausländische Partner in Konkurs
geht.
Leser: Wie stelle ich vorab sicher, dass
sämtliche mir als Franchise-Nehmer aus dem Ausland gelieferten Produkte den
hiesigen Vorschriften entsprechen und keine unerwarteten Kosten (Zoll,
Versicherungen, etc.) hinzukommen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Dies ist meiner
Meinung nach Ihre Aufgabe, die Sie als vorsichtiger Kaufmann vorher klären
sollten.
Leser: Wie überprüfe ich die finanzielle
Stabilität und den wirtschaftlichen Erfolg eines amerikanischen Franchisegebers?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Sie können sich
über internationale Wirtscahfts-Auskunfteien wie Schimmelpfeng informieren. Je
nachdem wie groß der Franchisgeber ist, werden sogar Bilanzen veröffentlicht.
Durch die amerikanische Gesetzgebung müssen US-Franchisegeber aber alle
relevanten Geschäfts- Informationen in einem Disclosure Document offen legen.
Fragen Sie danach.
Leser: Stehen die Fördermittel des Bundes auch
für Nutzung einer ausländischen Franchise-Lizenz zur Verfügung? Was muss der
ausländische Franchise-Geber ansonsten tun, um die Förderung seines
Franchise-Partners durch die KfW zu ermöglichen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: So weit ich weiß,
gelten die KfW-Richtlinien für die Existenzgründung in Deutschland. Es kommt
aber nicht darauf an, ob Sie mit einem deutschen System oder einem ausländischen
System starten.
Leser: Hallo Herr Kirst, Sie schreiben, dass
Sie deutschen Systemen helfen Partner im Ausland zu finden und für ausländische
Systeme Partner in Deutschland zu finden. Wie finden Sie geeignete Partner? V.a.
im Ausland, aber auch hier in Deutschland?
Herr Rolf Gerhard Kirst: In Deutschland
werben wir wie viele herkömmliche Systeme auch in Portalen wie dem
FranchisePORTAL und reagieren dann auf entsprechende Anfragen. Nächste Woche
veranstalten wir eine Masterkonferenz in München und in Düsseldorf, bei der wir
ausländische Systeme vorstellen. Sehen Sie auf unserer Website
www.franchisepool.org. Im Ausland gehen wir meist gezielt vor und suchen
potentielle Partner aus dem Businessbereich. Wir besuchen auch Franchisemessen
in aller Welt und präsentieren uns unter dem Slogan 'Franchise Made in Germany.'
Leser: Welche Kenntnisse und Erfahrungen muss
ich als Master mitbringen, um erfolgreich zu sein?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Es wäre
vorteilhaft, wenn Sie schon über Erfahrungen im Franchise verfügen. Da Sie als
Unternehmer starten, sollten Sie unternehmerische Erfahrung und Kenntnisse in
Personalführung mitbringen. Wenn Sie zudem noch Erfahrung in der jweiligen
Branche mitbringen, wäre das toll. In jedem Fall ist es aber auch vom System
abhängig, wie kompliziert die Branche ist. Ein Coffee-Shop-Konzept lässt sich
sicher leichter einführen als zum Beispiel mein früheres Business in der
Reisebranche.
Leser: Kann man davon ausgehen, dass der
ausländische Franchise-Anbieter sein Konzept dem neuen Markt bereits angepasst
hat, wenn er auf Partnersuche geht?
Herr Rolf Gerhard Kirst: In der Regel ist
das nicht der Fall, da die Anpassung viel besser mit einem Partner erfolgen
kann, der aus diesem Land kommt. Man muss als Interessent nur darauf achten, wie
anpassungsbereit der Franchisegeber ist. Viele Systeme bestehen auf einer
1:1-Übernahme, was aber fast nie funktioniert. Deshalb verhandeln Sie in jedem
Fall über die Möglichkeit anpassen zu dürfen.
Leser: Eine große amerikanische Fastfood-Kette
ermöglicht die Übernahme eines bestehenden Sandwich-Shops in NRW. Lässt sich
damit das Risiko gegenüber einer Neugründung reduzieren?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Fragen Sie nach den
Hintergründen, warum der Shop verkauft wird. Ist es die mangelnde Renatbilität,
dann sollten Sie die Finger davon lassen. Sind es persönliche Gründe des
früheren Inhabers, so ist es denkbar. Wenn der zu übernehmende Betrieb vorher
schon lukrativ gearbeitet hat, so ist die Übernahme eines solchen Betriebes
einer Neugründung vorzuziehen.
Leser: Sehen Sie die Chance, dass ein
Franchise-Geber seine ausländischen Partner bei der Finanzierung ihres
Geschäftsaufbaus unterstützt?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Franchise ist für
selbständige Unternehmer gedacht und deshalb kann man eine Finanzierung durch
den Franchisegeber nicht erwarten, sonst verliert man ja die Unabhängigkeit. Der
Franchisegeber sollte Ihnen bei der Finanzierung helfen, aber selbst kein Geld
geben. Die Hilfe des Franchisegebers kann sein: Hilfe bei der Erstellung des
Businessplanes und der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen, eventuell auch
Begleitung bei Bankbesuchen, wobei ich empfehle, der Bewerber sollte alleine zur
Bank gehen, sonst gewinnt er schwerer das Vertrauen des Bankmitarbeiters.
Leser: Sollte man als Franchise-Nehmer der
Sprache des Franchise-Gebers mächtig sein oder reichen grundsätzlich
Englisch-Kenntnisse aus?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Mit Englisch kommt
man schon sehr weit. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man in Mexiko Spanisch
spricht oder sich mit einem Franchisegeber aus Paris auch französisch
unterhalten kann, gutes Business-Englisch ist aber meist ausreichend.
Leser: In welcher Größenordnung liegen
deutsche Master-Lizenzen im Gastronomie-Sektor?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Gastronomielizenzen
werden in letzter Zeit nicht mehr als Landeslizenz vergeben, sondern in
Verbindung mit einem Entwicklungsplan. Man erwartet zum Beispiel vom zukünftigen
Partner, innerhalb von 5 Jahren eine bestimmte Anzahl an Restaurants in einem
Gebiet zu eröffnen (zum Beispiel 10).
Leser: Guten Tag Herr Kirst. In Deutschland
würde ich langjährige Franchisenehmer direkt befragen, wie sie mit dem
Geschäftskonzept des Franchisegebers und den Leistungen der Systemzentrale
zufrieden sind. Bei einem ausländischen System, das sich bei uns noch im Aufbau
befindet, sind entsprechende Besuche sehr aufwendig. Welche Vorgehensweise
empfehlen Sie zur Absicherung?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Je nachdem woher
das System kommt, würde ich innerhalb Europa nicht zögern, in diese Länder zu
reisen und mit etablierten Franchisenehmern zu sprechen - aber bitte immer in
Absprache mit dem Franchisegeber. Im Ausland empfehle ich ebenfalls dorthin zu
reisen, wenn es sich um eine Masterlizenz handelt. Bedenken Sie das hohe
Investment und das Risiko, das steht doch in keinem Verhältnis zu geringen
Reisekosten. Sie können sich vorher aber auch an die nationalen
Franchiseverbände wenden und um Auskunft bitten.
Leser: Was erhält ein Master an Hilfsmitteln
und Betreuung vom Franchisegeber im Ausland? Wird der Umfang der Unterstützung
im Vertrag detailliert festgeschrieben?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die Hilfsmittel,
die Einschulung und die zukünfige Betreuung sind Kernelemente bei der Übernahme
einer Masterlizenz. Einmal sollten Sie dies genau prüfen und dann darum bitten,
dass diese Elemente auch im Vertrag verankert werden. Es ist in jedem Fall
ratsam, einen Franchise-Fachanwalt zu konsultieren, damit ersparen Sie sich
später viel Ärger.
Leser: Gibt es Spezialisten, welche die
Wettbewerbsstärke und das Marktpotential eines ausländischen
Franchise-Unternehmens in einem neuen Markt analysieren?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Ja die gibt es.
Meines Wissens gibt es zwei gute Agenturen in Deutschland. Ich will selber keine
Werbung machen, aber fragen Sie den DFV in Berlin.
Leser: Werden eher bestehende Unternehmen oder
Einzelpersonen als Master gesucht? Reduzieren spezielle Branchenkenntnisse das
Risiko?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Masterlizenzen
werden sowohl an Firmen wie auch an Einzelpersonen vergeben. Branchenkenntnisse
reduzieren zwar das Risiko, können aber auch hemmend sein. Ein guter
Franchisegeber sollte in der Lage sein, auch einen branchenfremden Master
umfassend in das System einzuführen. Also kein Angst vor branchenfremden
Systemen.
Leser: Gilt der europäische Verhaltenskodex
für Franchising auch für amerikanische Franchise-Unternehmen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Der Code of Ethics
wird in gleicher Weise auch von den Amerikanern anerkannt.
Leser: Welche Hilfsmittel bekommt ein Master
konkret an die Hand und was muss er meist selbst erarbeiten?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Alle
systemrelevanten Hilfsmittel und Informationen muss der Franchisegeber liefern.
Was dies im Einzeln ist, würde leider hier zu weit gehen und ist von System zu
System unterschiedlich. Der Master in Deutschland muss dann diese Unterlagen und
Hilfsmittel dem Markt anpassen, alles ins Deutsche übersetzen und danach das
System in die Praxis umsetzen.
Leser: Wie kann sich ein Franchisegeber am
besten über die Chancen, Risiken und Besonderheiten eines Landes am besten
informieren? Könnten sie die Fragen vielleicht ein wenig ausführlicher, weniger
oberflächlich beantworten? Vielen Dank!
Herr Rolf Gerhard Kirst: Würde ich gerne
machen, aber dazu fehlt hier die Zeit. Sie können mich ja gerne heute Nachmittag
anrufen. Ich schicke Ihnen auch gerne eine Ausarbeitung über dieses Thema. Meine
e-mail office@franchisepool.org.
Leser: Kann ich von einem inländischen Area
Developer eine vergleichbare Betreuung wie von dem ausländischen Franchisegeber
erwarten? Geht nicht zwangsläufig ein Teil des Know-hows bei jeder Übertragung
verloren?
Herr Rolf Gerhard Kirst: In der Regel sollte
der Area Developer über das gleiche Know-how verfügen wie der Franchisegeber,
sonst erfüllt er seine Aufgabe nicht richtig. Leider gibt es aber
unterschiedliche Auffassungen, was ein Area Developer leisten muss. Erkundigen
Sie sich vorher genau, welche Leistungen der AD und welche der Franchisegeber
bietet.
Leser: Besteht auch für ein deutsches
Franchisesystem die Möglichkeit, ausländisches Venture Capital in Anspruch zu
nehmen? In den USA soll es einfacher sein, an Risiko- oder Beteiligungskapital
zu gelangen? Welche Voraussetzungen muss man als Franchisegeber erfüllen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Ich rate von
Venture Capital ab. Diese Firmen wollen alle eine schnelle Rendite sehen und
dann in Größenordnungen, die ein Franchisesystem meist nicht hergibt.
Risikokapital aus den USA ist noch schwieriger. Meine Empfehlung - suchen Sie
sich Investoren in Deutschland. Es gibt Business Angels und private Investoren,
die nach einer vernünftigen Inestition suchen und bereit sind, junge Unternehmer
zu unterstützen.
Leser: Gibt es auch in ausländischen
Franchise-Systemen Beiräte für Franchisenehmer-Fragen? Wie werden die
Franchisenehmer in anderen Ländern in die Gremienarbeit einbezogen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Aus meiner
Erfahrung haben alle großen und seriösen internationalen Systeme einen Beirat.
Es wird bei vielen Systemen sogar ein eigener Beirat auf überregionaler Ebene
bzw. auf internationaler Ebene gefördert.
Leser: Welche Analysen sollte ein potentieller
Master im Inland durchführen bzw. welche Studien sollte er in Auftrag geben,
bevor er sich für einen Anbieter entscheidet?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Zuerst sollten Sie
das System selber auf Herz und Nieren prüfen. In dieser Phase sollte Sie den
Franchisegeber fragen, welche Marktanalysen er schon durchgeführt hat. Wenn Sie
selber eine Analyse machen wollen, so ist dies auch möglich, das Internet hilft
Ihnen dabei. Wollen Sie eine professionelle Analyse in Auftrag geben, dann
unbedingt an eine Franchise-Beratungsagentur.
Herr Rolf Gerhard Kirst: Vorhin wurde
ich gefragt, wie sich ein Franchisegeber über die Chancen und Risiken am besten
informieren kann, darauf möchte ich noch einmal eingehen. Wenn man als deutscher
Franchisegeber ins Ausland expandieren will, sollte man zuerst einmal einen
Strategieplan entwerfen, wohin will ich wann expandieren. Dann sollte man sich
darüber Gedanken machen, mit wem man im Ausland geeignete Partner suchen wii -
alleine oder mit einem lokalen Vermittler/Broker. Wenn man die Risiken
minimieren will, sollte man in das Land reisen und dort mit der AHK sprechen und
mit dem nationalen Franchiseverband.
Leser: Um mehrere Master-Angebote erst einmal
zu vergleichen, müsste ich mit einem hohen Arbeits- und Kostenaufwand rechnen.
Es macht doch keinen Sinn, dass jeder Kandidat wieder von vorne anfängt? Trägt
der Franchisegeber die Kosten für entsprechende Studien?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Leider muss ich
diese Frage mit 'nein' beantworten. Aber dies ist ja auch meine Aufgabe. Ich
prüfe die Systeme, die von mir vertreten werden und kann daher einen
Interessenten schon vorher beraten, deshalb müssen Sie da nicht immer wieder von
vorne beginnen. Einen Überblick über diese Thematik erhalten Sie bei unserer
Masterkonferenz nächste Woche in München und Düsseldorf. Nähere Informationen
finden Sie auf unserer Website www.franchisepool.org. Wenn Sie unentschlossen
sind, dann erfahren Sie an einem dieser Tage, worauf Sie achten müssen und
können dann mit uns auch besprechen, in welche Richtung sie tendieren. Wir
versuchen dann für Sie das passende System zu finden.
Leser: Kann ich bei nordamerikanischen
Franchisegebern Offenheit für andere Kulturen und Interesse an ausländischen
Marktbedingungen erwarten? Als Master bin darauf angewiesen, dass sich der
Franchise-Geber flexibel zeigt. Das lässt sich kaum im Vertrag festschreiben.
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die Zusammenarbeit
mit den Amerikanern ist so eine Sache. Ich habe sehr gute Beispiele von bester
Unterstützung mit viel Flexibilität erlebt, aber auch ignorante Franchisegeber,
die glauben, alles was in USA funktioniert, muss so auch überall funktionieren.
Ich glaube aber schon, dass man im Vertrag regeln kann, inwieweit der
Master-Franchisenehmer flexibel ist, das System dem Markt anzupassen und welche
Unterstützung der Franchisegeber zu leisten hat. In jedem Fall sollten Sie dies
vorher genau besprechen und prüfen, wie man bisher in anderen Ländern
vorgegangen ist. Sprechen Sie doch mit einem anderen Master in einem anderen
Land, dann sehen Sie, ob und wie die Flexibilität gegeben ist.
Leser: Welche Rechtsform empfehlen Sie dem
Master für sein Unternehmen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: In Regel wird man
ein GmbH gründen.
Leser: Schließt der Master die Verträge mit
Franchise-Nehmern selbst ab oder behält sich dies der Franchise-Geber vor?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Der Master in
Deutschland schließt die Verträge mit den deutschen Sub-Franchisenehmern direkt
ab und übernimmt damit die Funktion eines nationalen Franchisegebers. Wenn dies
vom Mastergeber anders erwartet wird, ist Vorsicht geboten. Es kann zwar Ihr
Risiko minimieren, Sie sind dann aber auch leichter zu ersetzen!!!!
Leser: Sollte ich als Master den Pilotbetrieb
selbst aufbauen oder mir dafür einen Partner suchen? Wie lange sollte der
Pilotbetrieb den Markt bearbeiten, bevor die Multiplikation über
Franchise-Nehmer beginnt?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Es ist immer
ratsam, den Pilotbetrieb selber aufzubauen, vor allem wenn man branchenfremd
ist. Sie können den Piloten ja später dann an einen Franchisenehmer verkaufen.
Eigene Erfahrung sind aber Gold wert. Der Pilot sollte in der Regel 1 Jahr
erfolgreich laufen, bevor man Franchisebetriebe eröffnen lässt. Die Suche nach
Franchisenehmern kann man aber schon nach 6 Monaten starten, denn bis diese
Partner dann selber an den Start gehen, vergehen schnell weitere 6 Monate.
Leser: Bekomme ich als Master bei
Vertragsbeendigung meine Aufwendungen ersetzt? Muss ich in diesem Zusammenhang
mit einem Wettbewerbsverbot rechnen?
Herr Rolf Gerhard Kirst: Die Handhabung bei
Vertragsbeendigung muss schon bei Vertragsabschluss geklärt sein. In vielen
Fällen behält sich der Franchisegeber das Recht vor, das bestehende Geschäft zu
übernehmen. Dann muss aber auch vorher geregelt sein, zu welchem Preis/Wert. Ein
Wettbewerbsverbot wollen viele Franchisegeber vereinbaren, dies ist aber in
Deutschland nur schwer durchzusetzen.
Herr Rolf Gerhard Kirst: Sehr geehrte
Chatfreunde, wir sind am Ende unserer Chatrunde angekommen und ich bedanke mich
für die rege Beteiligung. Aus den vielen Fragen konnte ich erkennen, dass die
Märkte immer mehr zusammen wachsen und ausländische Marken im Franchise mehr und
mehr an Bedeutung gewinnen. Sicher ist das Geschäft mit dem Ausland mit mehr
Vorsicht anzupacken, es bietet aber auch größere Möglichkeiten. Mehr Details zu
diesem Thema erfahren Sie auf unserer Masterkonferenz am 27. und 28. Januar in
München und Düsseldorf. Werfen Sie einen blick auf unsere Website
www.franchisepool.org. Viel Erfolg - Rolf Gerhard Kirst